Rechtsprechung
AG Düsseldorf, 15.12.2010 - 48 C 1908/09 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit bei verbundenen Verträgen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 358
Vorliegen einer wirtschaftlichen Einheit bei verbundenen Verträgen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (5)
- BGH, 15.12.2009 - XI ZR 45/09
Ein Verbraucherdarlehensvertrag und eine für diesen abgeschlossene …
Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2010 - 48 C 1908/09
Dazu bedarf es der Verknüpfung beider Verträge durch konkrete Umstände, die sich nicht wie notwendige Tatbestandselemente abschließend umschreiben lassen, sondern im Einzelfall verschieden sein oder gar fehlen können, wenn sich die wirtschaftliche Einheit aus anderen Umständen ergibt (vgl. BGH, Urteil vom 15.12.2009, BB 2010, 462 ff mit weiteren Nachweisen).Der BGH hat mit Urteil vom 15.12.2009, Az. XI ZR 45/09 entschieden, dass ein Darlehensvertrag und ein Restschuldversicherungsvertrag verbundene Verträge bilden, soweit die Voraussetzungen des § 358 Abs. 3 BGB vorliegen.
- OLG Stuttgart, 26.05.2009 - 6 U 21/09
Widerruf des Verbraucherkreditvertrages: Anspruch auf Rückerstattung des an die …
Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2010 - 48 C 1908/09
Der Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Versicherers im Rahmen der Rückabwicklung führe zu einer Konsumtion/ Saldierung der wechselseitigen Ansprüche (vgl. OLG Stuttgart, WM 2009, 1361 , OLG Schleswig, WM 2009, 1606 und OLG Düsseldorf, NZI 2010, 29 ). - OLG Düsseldorf, 05.11.2009 - 6 U 27/09
Anspruch auf Rückzahlung der Prämien für eine Restschuldversicherung bei Widerruf …
Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2010 - 48 C 1908/09
Der Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Versicherers im Rahmen der Rückabwicklung führe zu einer Konsumtion/ Saldierung der wechselseitigen Ansprüche (vgl. OLG Stuttgart, WM 2009, 1361 , OLG Schleswig, WM 2009, 1606 und OLG Düsseldorf, NZI 2010, 29 ). - OLG Schleswig, 25.06.2009 - 5 U 3/09
Rückerstattung der durch einen Prozessbeteiligten aus dem streitgegenständlichen …
Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2010 - 48 C 1908/09
Der Eintritt des Darlehensgebers in die Rechte und Pflichten des Versicherers im Rahmen der Rückabwicklung führe zu einer Konsumtion/ Saldierung der wechselseitigen Ansprüche (vgl. OLG Stuttgart, WM 2009, 1361 , OLG Schleswig, WM 2009, 1606 und OLG Düsseldorf, NZI 2010, 29 ). - AG Göttingen, 26.02.2010 - 21 C 147/09
Verbraucherdarlehensvertrag mit Restschuldversicherung: Widerrufsfolgen in der …
Auszug aus AG Düsseldorf, 15.12.2010 - 48 C 1908/09
Die Insolvenzordnung steht daher einer Saldierung der Ansprüche entgegen (so auch AG Göttingen, NZI 2010, 311).