Gesetzgebung
   BGBl. I 2020 S. 1067   

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BGBl. I 2020 S. 1067 (https://dejure.org/2020,12416)
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  • Bundesgesetzblatt Jahrgang 2020 Teil I Nr. 24, ausgegeben am 28.05.2020, Seite 1067
  • Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft
  • vom 25.05.2020

Gesetzestext

Gesetzesbegründung

  • bundestag.de

    Gesetz zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Wettbewerbsrecht und für den Bereich der Selbstverwaltungsorganisationen der gewerblichen Wirtschaft

 
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Wird zitiert von ...

  • VGH Baden-Württemberg, 29.07.2020 - 6 S 1043/19

    Heranziehung zu IHK-Beiträgen für den Betrieb (Regiebetrieb einer Gemeinde) von

    Nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur vorläufigen Regelung des Rechts der Industrie- und Handelskammern vom 18.12.1956 (BGBl. I S. 920) in der Fassung des Gesetzes vom 25.05.2020 (BGBl. I S. 1067) - IHKG - gehören zur Industrie- und Handelskammer, sofern sie zur Gewerbesteuer veranlagt sind, natürliche Personen, Handelsgesellschaften, andere Personenmehrheiten und juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, welche im Bezirk der Industrie- und Handelskammer eine Betriebsstätte unterhalten (Kammerzugehörige).
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