Gesetzgebung
BGBl. I 2004 S. 502 |
- Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 15, ausgegeben am 08.04.2004, Seite 502
- Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2002/47/EG vom 6. Juni 2002 über Finanzsicherheiten und zur Änderung des Hypothekenbankgesetzes und anderer Gesetze
- vom 05.04.2004
Gesetzestext
Gesetzesbegründung
- Deutscher Bundestag (Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, mit Materialien)
Nachrichten von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung
- 03.11.2003 BT Finanzsicherheiten sollen von Insolvenzverfahren unberührt bleiben
Wird zitiert von ... (4)
- VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1016
Aufrechnung im Insolvenzverfahren
Der geltend gemachten Aufrechnung der Staatsoberkasse Bayern - und damit im Ergebnis auch der weiteren Aufrechnung durch die Landesanwaltschaft Bayern im Schreiben vom 5. Juni 2009 - stehen aber Vorschriften des Insolvenzrechts, hier in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl. I S. 502), entgegen. - VGH Hessen, 22.05.2013 - 6 A 2016/11
Verwarnung des Geschäftsleiters einer Sparkasse
Mit Bescheid vom 27. Oktober 2005 erteilte die Beklagte dem Kläger die angekündigte Verwarnung gemäß § 36 Abs. 2 KWG wegen leichtfertig begangener Verstöße gegen § 25a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und Nr. 2 KWG (alte Fassung in der Form der Änderung durch Art. 5 des Gesetzes vom 05.04.2004 <BGBl. I S. 502>). - VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1017
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
Der geltend gemachten Aufrechnung der Staatsoberkasse Bayern - und damit im Ergebnis auch der weiteren Aufrechnung durch die Landesanwaltschaft Bayern im Schreiben vom 5. Juni 2009 - stehen aber Vorschriften des Insolvenzrechts, hier in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl I S. 502), entgegen. - VGH Bayern, 14.09.2009 - 12 B 08.1018
Zur Aufrechnung des Leistungsträgers (Insolvenzgläubiger) mit einer Rückforderung …
Der geltend gemachten Aufrechnung der Staatsoberkasse Bayern - und damit im Ergebnis auch der weiteren Aufrechnung durch die Landesanwaltschaft Bayern im Schreiben vom 5. Juni 2009 - stehen aber Vorschriften des Insolvenzrechts, hier in der Fassung des Art. 1 Nr. 3 des Gesetzes vom 5. April 2004 (BGBl I S. 502), entgegen.