Stellenmarkt
Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Mit dem Anzeigenvertrag verpflichtet sich der Auftragnehmer (im Folgenden: dejure.org), die Stellenanzeige des Auftraggebers im vereinbarten Umfang und über die vereinbarte Laufzeit zu dem vereinbarten Entgelt auf seinen Internetseiten auszuspielen. Die Stellenanzeige setzt sich zusammen aus einem Werbebanner, der auf den Inhaltsseiten (Gesetze, Rechtsprechung) angezeigt wird, und einer Detail-Seite, die unter anderem nach Klick auf den Werbebanner aufgerufen wird.

Der Auftraggeber stellt dejure.org alle nötigen Inhalte, Angaben und Werbemittel (wie Logos o.ä.) für die Stellenanzeige zur Verfügung. Die Ausspielung der Anzeige beginnt innerhalb von 48 Stunden nach Vertragsschluß und Zurverfügungstellung aller Angaben und Werbemittel, falls die Parteien keinen anderen Beginn vereinbaren.

Der Auftraggeber erhält von dejure.org bei Beginn der Ausspielung eine Nachricht und prüft die Richtigkeit der Umsetzung. Die Anzeigenumsetzung gilt als abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht bis zum Ablauf des nächsten Werktags Beanstandungen anbringt.

Das Entgelt ist mit Beginn der Ausspielung fällig und wird dem Auftraggeber mit einem Zahlungsziel von zehn Tagen in Rechnung gestellt.

Der Auftraggeber kann den Vertrag jederzeit kündigen. Bei einer Kündigung vor oder innerhalb von 2 Tagen nach Beginn der Ausspielung ermäßigt sich das Entgelt um 50%.

2. Nutzungsrechte

Der Auftraggeber räumt dejure.org die für die Erfüllung des Vertrags erforderlichen - nicht ausschließlichen, zeitlich unbegrenzten - Nutzungsrechte an den übermittelten Inhalten (vgl. 1.) ein. Diese Nutzungsrechtseinräumung umfaßt insbesondere das Recht, die Inhalte unter Verwendung sämtlicher (digitaler oder analoger) Übertragungs- und Abruftechniken, insbesondere online und auch über die Laufzeit des Anzeigenvertrags hinaus zu speichern, zur Verfügung zu stellen, zu vervielfältigen und öffentlich zugänglich zu machen.

3. Rechte Dritter

Für den Inhalt der Anzeige ist ausschließlich der Auftraggeber verantwortlich. Eine aktive Überprüfung durch dejure.org erfolgt nicht. Der Auftraggeber stellt dejure.org sowie dessen Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen von Ansprüchen Dritter frei, die eine Rechtsverletzung geltend machen. dejure.org behält sich vor, die Annahme einer Anzeige abzulehnen, die Beanstandungen Dritter erwarten läßt. Trifft eine bereits in Ausspielung befindliche Anzeige auf solche Beanstandungen oder stellt sich zu diesem Zeitpunkt heraus, daß sie zu erwarten sind, kann dejure.org die Ausspielung unterbrechen und dem Auftraggeber die Möglichkeit geben, die nötigen Änderungen vorzunehmen. Gleiches gilt für Anzeigeninhalte, die gegen gesetzliche Verbote verstoßen.

4. Haftung

Die Haftung beider Parteien und ihrer Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen beschränkt sich, vorbehaltlich der Nummer 2, auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt oder Schäden an Leib und Leben in Fragen stehen.

5. Anwendbares Recht, Gerichtsstand

Der Anzeigenvertrag unterliegt deutschem Recht. Erfüllungsort ist Mannheim. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag sind die Gerichte in Mannheim zuständig. Ist der Kunde nicht Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen und hat er seinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland, gelten jedoch die gesetzlichen Gerichtsstände.

(Stand: 05.04.2017)