Strafprozeßordnung
2. Buch - Verfahren im ersten Rechtszug (§§ 151 - 295) |
8. Abschnitt - Verfahren gegen Abwesende (§§ 276 - 295) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Strafprozeßordnung (https://dejure.org/gesetze/StPO/__paste_norm__.html)
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Der die Beschlagnahme verhängende Beschluß ist im Bundesanzeiger bekanntzumachen und kann nach dem Ermessen des Gerichts auch auf andere geeignete Weise veröffentlicht werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung vom 22.12.2011
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
01.04.2012 | Gesetz zur Änderung von Vorschriften über Verkündung und Bekanntmachungen sowie der Zivilprozessordnung, des Gesetzes betreffend die Einführung der Zivilprozessordnung und der Abgabenordnung | 22.12.2011 | |
01.01.2007 | Gesetz zur Stärkung der Rückgewinnungshilfe und der Vermögensabschöpfung bei Straftaten | 24.10.2006 |
§ 276Begriff der Abwesenheit
§ 277- § 284 (weggefallen)
§ 285Beweissicherungs-
zweck § 286Vertretung von Abwesenden § 287Benachrichtigung von Abwesenden § 288Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsorts-
anzeige § 289Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter § 290Vermögens-
beschlagnahme § 291Bekanntmachung der Beschlagnahme § 292Wirkung der Bekanntmachung § 293Aufhebung der Beschlagnahme § 294Verfahren nach Anklageerhebung § 295Sicheres Geleit
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zweck § 286Vertretung von Abwesenden § 287Benachrichtigung von Abwesenden § 288Öffentliche Aufforderung zum Erscheinen oder zur Aufenthaltsorts-
anzeige § 289Beweisaufnahme durch beauftragte oder ersuchte Richter § 290Vermögens-
beschlagnahme § 291Bekanntmachung der Beschlagnahme § 292Wirkung der Bekanntmachung § 293Aufhebung der Beschlagnahme § 294Verfahren nach Anklageerhebung § 295Sicheres Geleit
Rechtsprechung zu § 291 StPO
3 Entscheidungen zu § 291 StPO in unserer Datenbank:
- BGH, 08.08.2019 - 1 StR 87/19
Steuerhinterziehung (Schätzung der Besteuerungsgrundlagen: revisionsgerichtliche ...
- BGH, 23.04.2019 - 2 StR 79/19
Antrag des Verletzten im Adhäsionsverfahren (Berechnung des Zinsanspruchs; ...
- OLG Düsseldorf, 30.08.1996 - 1 Ws 435/96
Querverweise
Auf § 291 StPO verweisen folgende Vorschriften:
- Strafprozeßordnung (StPO)
- Verfahren im ersten Rechtszug
- Besondere Arten des Verfahrens
- Verfahren bei Einziehung und Vermögensbeschlagnahme
- § 443 (Vermögensbeschlagnahme)