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   VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23   

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https://dejure.org/2023,40496
VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23 (https://dejure.org/2023,40496)
VK Bund, Entscheidung vom 10.11.2023 - VK 1-63/23 (https://dejure.org/2023,40496)
VK Bund, Entscheidung vom 10. November 2023 - VK 1-63/23 (https://dejure.org/2023,40496)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • IWW
  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Entwicklungs-, Liefer- und Dienstleistungen für eine - Nachprüfungsantrag stattgegeben

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Beteiligung eines Nachunternehmers an mehreren Angeboten ist kein Ausschlussgrund!

Besprechungen u.ä. (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mehrfache Nachunternehmerbeteiligung ist unbedenklich! (IBR 2024, 187)

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Beteiligung eines Nachunternehmers an mehreren Angeboten ist kein Ausschlussgrund! (VPR 2024, 2036)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (25)

  • OLG Düsseldorf, 16.10.2019 - Verg 13/19

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Vergabe eines

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Der Erkenntniswert einer solchen Teststellung ist dann zwar naturgemäß auf den im Zeitpunkt der Teststellung vorhandenen Entwicklungsstand der Software beschränkt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19).

    Wie bereits oben ausgeführt, hat die Antragsgegnerin jedoch ein anzuerkennendes Interesse daran, die grundsätzliche Tauglichkeit der versprochenen Leistung bereits in diesem frühen Stadium zu verifizieren (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, und vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13).

    Da die Teststellung hier sowohl einen verifizierenden Charakter haben soll, indem überprüft wird, ob und inwieweit die als A-Kriterien ausgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllt sind, als auch einen wertenden Charakter, soweit das Testergebnis in den B-Kriterien mit bestimmten Punktwerten in die Wertungsentscheidung einfließt (s. zu diesen Begriffen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13), sind hier darüber hinaus § 121 Abs. 1 GWB und § 127 Abs. 4 GWB einschlägig.

  • OLG Karlsruhe, 31.01.2014 - 15 Verg 10/13

    E-Vergabeplattform - Vergabenachprüfungsverfahren: Einbeziehung nachträglich

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Wie bereits oben ausgeführt, hat die Antragsgegnerin jedoch ein anzuerkennendes Interesse daran, die grundsätzliche Tauglichkeit der versprochenen Leistung bereits in diesem frühen Stadium zu verifizieren (vgl. zu ähnlichen Sachverhalten OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 15. Januar 2020, VII-Verg 20/19, und vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13).

    Denn nur wenn alle Bieter gleichermaßen wissen, was der Auftraggeber von ihnen erwartet und auf was sich seine Wertungsentscheidung stützen wird, können sie ein ausschreibungskonformes und möglichst gut zu bewertendes Angebot abgeben (vgl. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 8. März 2017, VII-Verg 39/16; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13).

    Da die Teststellung hier sowohl einen verifizierenden Charakter haben soll, indem überprüft wird, ob und inwieweit die als A-Kriterien ausgeschriebenen Mindestanforderungen erfüllt sind, als auch einen wertenden Charakter, soweit das Testergebnis in den B-Kriterien mit bestimmten Punktwerten in die Wertungsentscheidung einfließt (s. zu diesen Begriffen: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Oktober 2019, VII-Verg 13/19; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 31. Januar 2014, 15 Verg 10/13), sind hier darüber hinaus § 121 Abs. 1 GWB und § 127 Abs. 4 GWB einschlägig.

  • OLG Düsseldorf, 16.03.2022 - Verg 28/21

    Ausschluss aus dem Vergabeverfahren Beteiligung mehrerer Firmen mit dem gleichen

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    In einem solchen Fall wäre es nicht einmal gesellschaftsrechtlich oder aufgrund personeller Überschneidungen miteinander verbundenen Unternehmen grundsätzlich verboten, sich gleichzeitig am selben Vergabeverfahren zu beteiligen (EuGH, Urteile vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22, und vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 2 Verg 18/07; Dicks, VergabeR 2013, S. 1 ff.).

    darzutun, dass die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit bei der Erstellung und Ausarbeitung der Angebote nicht gewährleistet ist (vgl. zum Vorstehenden: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21; vom 17. Januar 2018, VII- Verg 39/17; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2022, VII-Verg 36/21).

    Dass nur einzelne Personen innerhalb der [....] befugt sind, bestimmte unternehmensverbindliche Erklärungen abzugeben (insbesondere die Geheimhaltungsvereinbarungen und die der Antragsgegnerin vorgelegten Stellungnahmen zur angeblichen Verletzung des Geheimwettbewerbs), führt ebenfalls nicht zwangsläufig dazu, dass bei den betreffenden Mitarbeitern der [....] konkrete Angebotsinhalte abgestimmt oder an einen anderen Bieter weitergegeben wurden oder zukünftig werden (dies verneint das OLG Düsseldorf bei Nichtvorliegen weiterer Anhaltspunkte sogar für den Fall, dass zwei Bieter denselben Geschäftsführer und zu jeweils 45% dieselben natürlichen Personen als Gesellschafter haben (Beschluss vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21)).

  • BayObLG, 11.01.2023 - Verg 2/21

    Ausschluss von Angeboten verbundener Unternehmen im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB liegen jedoch nur dann vor, wenn hieran mindestens zwei verschiedene Wirtschaftsteilnehmer beteiligt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).

    auftreten, diese tatsächlich aber in wesentlichem Umfang gemeinsam agieren und sich so Vorteile im Vergabewettbewerb verschaffen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. Juni 2021, VII-Verg 47/20; 1. VK Bund, Beschluss vom 14. Oktober 2020, VK 1- 78/20; vgl. auch BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).

    dd) Selbst wenn man über §§ 123, 124 GWB hinaus unter Heranziehung allgemeiner Vergabegrundsätze zur Sicherstellung des Wettbewerbs weitere Ausschlusstatbestände annehmen würde (so EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C-416/22 und BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, aus dem allgemeinen Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz), erfüllt das Verhalten der [....] die Voraussetzungen dieser Tatbestände nicht.

  • EuGH, 19.07.2023 - C-416/22

    EDP (Imposition frappant la commercialisation de titres)

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Vereinbarungen oder abgestimmte Verhaltensweisen i.S.d. § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB liegen jedoch nur dann vor, wenn hieran mindestens zwei verschiedene Wirtschaftsteilnehmer beteiligt sind (vgl. EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22; BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21).

    In einem solchen Fall wäre es nicht einmal gesellschaftsrechtlich oder aufgrund personeller Überschneidungen miteinander verbundenen Unternehmen grundsätzlich verboten, sich gleichzeitig am selben Vergabeverfahren zu beteiligen (EuGH, Urteile vom 15. September 2022, Rs. C- 416/22, und vom 17. Mai 2018, Rs. C-531/16; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21; KG, Beschluss vom 13. März 2008, 2 Verg 18/07; Dicks, VergabeR 2013, S. 1 ff.).

    dd) Selbst wenn man über §§ 123, 124 GWB hinaus unter Heranziehung allgemeiner Vergabegrundsätze zur Sicherstellung des Wettbewerbs weitere Ausschlusstatbestände annehmen würde (so EuGH, Urteil vom 15. September 2022, Rs. C-416/22 und BayObLG, Beschluss vom 11. Januar 2023, Verg 2/21, aus dem allgemeinen Transparenz- und Gleichbehandlungsgrundsatz), erfüllt das Verhalten der [....] die Voraussetzungen dieser Tatbestände nicht.

  • OLG Düsseldorf, 31.05.2017 - Verg 36/16

    Vergaberechtskonformität der Entscheidung der Bundeswehr für die Beschaffung von

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Beschaffungsbedarf erfüllen wird, ist daher vergaberechtskonform (so zur Anerkennung von Vorgaben zur Verringerung von Risikopotentialen (Fehlfunktionen, Umstellungsaufwand etc.) auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII- Verg 36/16).

    Das Vergaberecht bestimmt nicht, was der Auftraggeber beschafft, sondern regelt nur das ,,Wie" der Beschaffung (std. Rspr., s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. Mai 2017, VII-Verg 36/16 m.z.N.) anderenfalls wäre es einem öffentlichen Auftraggeber unmöglich, einen solchen Bedarf wie hier überhaupt zu decken.

  • OLG Düsseldorf, 22.06.2022 - Verg 36/21

    Wiedereröffnung der mündlichen Verhandlung in dem Vergabeverfahren zur

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Erforderlich ist in jedem Fall aber ein Vollbeweis im Sinne von § 286 ZPO (s. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2022, VII-Verg 36/21).

    darzutun, dass die Unabhängigkeit und Vertraulichkeit bei der Erstellung und Ausarbeitung der Angebote nicht gewährleistet ist (vgl. zum Vorstehenden: OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 16. März 2022, VII-Verg 28/21; vom 17. Januar 2018, VII- Verg 39/17; vgl. auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Juni 2022, VII-Verg 36/21).

  • OLG Düsseldorf, 07.01.2019 - Verg 30/18

    Versorgung mit Stomaartikeln ist öffentlicher Auftrag!

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Die Grenzen dieses Leistungsbestimmungsrechts sind dann überschritten, wenn für diese Vorgehensweise des Auftraggebers tatsächlich keine nachvollziehbaren und auftragsbezogenen Gründe vorliegen und einzelne Wirtschaftsteilnehmer diskriminiert werden (s. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18 m.w.N.).

    Letzteres ist zulässiger Bestandteil der Angebotswertung und findet also auf der sog. 1. oder 4. Wertungsstufe statt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. August 2018, VII-Verg 30/18 m.w.N.).

  • BayObLG, 29.07.2022 - Verg 13/21

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer Durchführung eines

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Denn hohe inhaltliche und qualitative Anforderungen an die anzubietende Software beinhalten das Risiko, dass der Bieterkreis wettbewerbswidrig und diskriminierend eingeschränkt wird (vgl. BayObLG; Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 9. Juli 2012, VII-Verg 18/12, und vom.

    Dennoch muss ein öffentlicher Auftraggeber seine Anforderungen nicht so zuschneiden, dass jeder Bieter, z.B. gerade die Antragstellerin, am Vergabeverfahren teilnehmen kann (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29. Juli 2022, Verg 13/21; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. Juni 2012, VII-Verg 7/12, jeweils m.w.N.).

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsberechtigung eines ausgeschlossenen Bieters; Rechtsfolgen des Fehlens

    Auszug aus VK Bund, 10.11.2023 - VK 1-63/23
    Die erst während des Nachprüfungsverfahrens erfolgte Aufforderung der Antragsgegnerin, ihren Nachunternehmer und Eignungsverleiher [....] auszutauschen, sowie ihren späteren, mangels Austausch der [....] erfolgten Ausschluss aus dem Vergabeverfahren hätte die Antragstellerin gar nicht zu rügen brauchen (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

    Denn in diesem Nachprüfungsverfahren stellten sich vor allem zahlreiche Rechtsfragen zu den Tatbestandsvoraussetzungen des § 124 GWB, bei denen nicht nur vergaberechtliche, sondern auch wettbewerbliche und kartellrechtliche Argumente zu berücksichtigen waren, deren Komplexität und Schwierigkeiten anwaltliche Vertretung auf Seiten der Antragstellerin notwendig gemacht haben (vgl. BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).

  • KG, 13.03.2008 - 2 Verg 18/07

    Vergabenachprüfungsverfahren: Unterlassen eines Antrags auf vorläufigen

  • OLG Düsseldorf, 10.04.2013 - Verg 50/12

    Anforderungen an die Ausschreibung von Entsorgungsleistungen

  • OLG Düsseldorf, 11.04.2022 - Verg 5/22

    Sofortige Beschwerde gegen den Beschluss einer Vergabekammer; Kosten eines

  • OLG Düsseldorf, 07.12.2011 - Verg 96/11

    Zurückweisung eines Antrags auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung in einem

  • EuGH, 17.06.2021 - C-23/20

    Simonsen & Weel - Angabe von Schätzmenge/Schätzwert in der Vergabebekanntmachung

  • OLG Düsseldorf, 08.03.2017 - Verg 39/16

    Zulässigkeit eines Schulnotensystems bei der Bewertung von Angeboten

  • OLG Düsseldorf, 17.01.2018 - Verg 39/17

    Ausschließung eines Bieters im Rahmen der Vergabe von Wasserinjektionsleistungen

  • OLG München, 02.11.2012 - Verg 26/12

    Vergabeverfahren: Wertung und Dokumentation der Präsentation einer

  • VK Bund, 28.05.2020 - VK 1-34/20

    Planmäßige Instandhaltung

  • OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11

    Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter

  • OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21

    Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung

  • OLG Düsseldorf, 09.07.2012 - Verg 18/12

    Vergaberechtswidrigkeit der Forderung eines Funktionstests im Rahmen der

  • BGH, 01.02.2005 - X ZB 27/04

    Rechte der Beteiligten im Vergabeverfahren; Begriff der Dienstleistung

  • EuGH, 17.05.2018 - C-531/16

    Specializuotas transportas - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie

  • VK Bund, 14.10.2020 - VK 1-78/20

    Rahmenvertrag Ober die Lieferung von Suppentassen

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