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   VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15   

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https://dejure.org/2018,23721
VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15 (https://dejure.org/2018,23721)
VG Berlin, Entscheidung vom 14.06.2018 - 22 K 249.15 (https://dejure.org/2018,23721)
VG Berlin, Entscheidung vom 14. Juni 2018 - 22 K 249.15 (https://dejure.org/2018,23721)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 42 Abs 1 Alt 1 VwGO, § 43 Abs 1 S 1 WiPrO, § 57 Abs 2 Nr 1 WiPrO, § 57 Abs 2 Nr 4 WiPrO, § 57e Abs 2 S 1 WiPrO
    Voraussetzungen für Feststellung einer Berufspflichtverletzung eines Wirtschaftsprüfers; Bedeutung einer Belehrung nach § 57 Abs 2 Nr. 1 WPO; Erstattung von Aufwendungen eines Bevollmächtigten im Einspruchsverfahren gegen Rüge

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LG Berlin, 19.06.2015 - WiL 5/13
    Auszug aus VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15
    Zu Voraussetzungen für die Feststellung einer Berufspflichtverletzung eines Wirtschaftsprüfers (Anschluss an LG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2015 - WiL 5/13 - wistra 2016, 47 f).

    Nach der ständigen Rechtsprechung der Kammer für Wirtschaftsprüfersachen beim Landgericht Berlin (Berufsgericht) setzt ein rügewürdiger Pflichtenverstoß voraus, dass die Handhabung des Berufsangehörigen objektiv unvertretbar war, diese Unvertretbarkeit für den Berufsangehörigen offensichtlich war und den Verstößen einiges Gewicht zukommt (vgl. Grabarse-Wilde in: Hense/Ulrich, a.a.O. § 63 Rn. 14 m.w.N.; LG Berlin, Beschluss vom 19. Juni 2015 - WiL 5/13 - wistra 2016, 47).

    Damit ist der Klägerin kein Fehler nachgewiesen (vgl. LG Berlin, Beschuss vom 19. Juni 2015 a.a.O.).

  • BVerwG, 10.10.1990 - 1 B 131.90

    Regelungszweck des § 34c GewO

    Auszug aus VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen feststellende Verwaltungsakte aber keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Weg der Auslegung ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 1 B 131/90 -, juris Rn. 5f; NVwZ 1991, 267 m.w.N.; aus jüngerer Zeit OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 4 B 822/17 - juris Rn. 56).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 07.12.2017 - 4 B 822/17

    Verbinden der Sperrzeitverlängerung mit der Androhung eines Zwangsmittels für den

    Auszug aus VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15
    Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts bedürfen feststellende Verwaltungsakte aber keiner ausdrücklichen gesetzlichen Grundlage, vielmehr genügt eine Grundlage, die im Weg der Auslegung ermittelt wird (BVerwG, Beschluss vom 10. Dezember 1990 - 1 B 131/90 -, juris Rn. 5f; NVwZ 1991, 267 m.w.N.; aus jüngerer Zeit OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 7. Dezember 2017 - 4 B 822/17 - juris Rn. 56).
  • VG Berlin, 17.09.2010 - 16 K 246.09

    Sonderuntersuchungen bei Wirtschaftsprüfern; Anordnung einer Sonderprüfung

    Auszug aus VG Berlin, 14.06.2018 - 22 K 249.15
    22 1. Statthafte Klageart gegen die mit der Feststellung einer Berufspflichtverletzung - hier: der Pflicht zu gewissenhafter Berufsausübung (§ 43 Abs. 1 Satz 1 WPO i.V.m. § 4 Abs. 1 Berufssatzung WP/vBP) - verbundene Belehrung ist die Anfechtungsklage (§ 42 Abs. 1 Alt. 1 VwGO), weil es sich bei der Feststellung einer Berufspflichtverletzung um einen feststellenden Verwaltungsakt handelt (vgl. in Bezug auf die Schlussfeststellung einer Sonderuntersuchung Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 17. September 2010 - VG 16 K 246.09 - S. 21 amtl. Abdr.).
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