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   OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08   

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OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08 (https://dejure.org/2008,6455)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02.05.2008 - 1 Ws 142/08 (https://dejure.org/2008,6455)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 02. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 (https://dejure.org/2008,6455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • JurPC

    Kein wirksamer Eröffnungsbeschluss bei ausschließlicher Verwendung von Textbausteinen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fehlen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses als Verfahrenshindernis; Sinn und Zweck des dem Hauptverfahren vorgeschalteten Zwischenverfahrens; Funktionelle Bedeutung der Einleitung des Hauptverfahrens durch die Zulassung einer Anklage im Eröffnungsbeschluss; Vorliegen ...

  • Judicialis

    StPO § 199; ; StPO § ... 200; ; StPO § 201; ; StPO § 202; ; StPO § 203; ; StPO § 204; ; StPO § 205; ; StPO § 206; ; StPO § 206 a; ; StPO § 206 a Abs. 1; ; StPO § 207; ; StPO § 208; ; StPO § 209; ; StPO § 209a; ; StPO § 210; ; StPO § 211; ; StPO § 338 Nr. 1; ; StPO § 338 Nr. 2; ; StPO § 338 Nr. 3; ; StPO § 338 Nr. 4; ; StPO § 338 Nr. 5; ; StPO § 338 Nr. 6; ; StPO § 338 Nr. 7

  • RA Kotz

    Eröffnungsbeschluss (fehlerhaft) - Verfahrenseinstellung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Echo zur Entscheidung der Woche

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Verfahrensgebühr im Adhäsionsverfahren nur bei ausdrücklicher PKH-Beiordnung

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Der Mangel im Eröffnungsbeschluss

  • 123recht.net (Kurzinformation, 22.7.2008)

    Kein wirksamer Eröffnungsbeschluss bei ausschließlicher Verwendung von Textbausteinen

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 18.03.1980 - 1 StR 213/79

    nachgeholter Eröffnungsbeschluß - § 207 Abs. 1 StPO, versehentlich unterlassener

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Unabhängig von der Frage, bis zu welchem Zeitpunkt in der ersten Instanz ein Eröffnungsbeschluss nachgeholt werden kann (vgl. BGHSt 29, 224), hat der Strafrichter ersichtlich keine nachholende Eröffnungsentscheidung getroffen, sondern lediglich festgestellt, dass eine solche (vermeintlich) vorhanden sei.

    Infolgedessen ist der unwirksame (fehlende) Eröffnungsbeschluss zu einem endgültigen, nicht mehr behebbaren Verfahrenshindernis geworden(BGHSt 29, 224, 228).

  • OLG Düsseldorf, 08.12.1999 - 2 Ws 358/99

    Eröffnungsbeschluß; Wirksamkeit; Gericht; Eröffnung; Hauptverfahren;

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Aus Gründen der Rechtsicherheit und der Rechtsklarheit ist eine schriftliche Niederlegung erforderlich, denn nur damit ist gewährleistet, dass die Prozessvoraussetzung in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen überprüft werden kann (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114).

    Die fehlende Unterschrift ist allerdings unschädlich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Eröffnungsentscheidung tatsächlich in schriftlicher Form getroffen worden ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74).

  • OLG Zweibrücken, 22.09.1997 - 1 Ss 200/97

    Unwirksamkeit der Zulassung einer Anklage zur Hauptverhandlung mangels eines

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Die fehlende Unterschrift ist allerdings unschädlich, wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Eröffnungsentscheidung tatsächlich in schriftlicher Form getroffen worden ist (OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74).

    Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden, dass das Gericht (auch) einen Eröffnungsbeschluss fassen wollte und auch gefasst hat (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74; OLG Hamm VRS 1998, 199; BayObLG NStZ-RR 2001, 139; OLG Hamm JR 1982, 389 mit Anmerkung von Meyer-Goßner; OLG Celle JR 1978, 347 mit Anmerkung von Peters).

  • BGH, 09.12.1987 - 3 StR 104/87

    5 Jahre verzögerte Zuleitung an den BGH - § 347 StPO, willkürliche und

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    a) Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; BGH NStZ-RR 2002, 149 und 2003, 18).
  • BGH, 04.04.1985 - 5 StR 193/85

    Berufungsinstanz - Eröffnungsbeschluss - Nachholung

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Das Rechtsmittelgericht ist dazu nicht befugt (vgl. BGHSt 33, 167; KK-Tolksdorf a.a.O. § 207 Rdnr. 21; LR-Rieß a.a.O. § 207 Rdnr. 44a).
  • BGH, 20.09.2002 - 2 StR 335/02

    Beschränkung der Revision (Trennbarkeit; Widerspruchsfreiheit); Anordnung einer

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    a) Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; BGH NStZ-RR 2002, 149 und 2003, 18).
  • BGH, 16.09.1971 - 1 StR 284/71

    Erstreckung eines Beschlusses auf den mitbetroffenen Nichtrevidenten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Das Berufungsgericht hat daher zu Recht, das Verfahren nach § 206 a StPO eingestellt (BGHSt 24, 208, 212; LR-Rieß a.a.O. § 207 Rdnr. 65 und § 206a Rdnr. 14ff; a.A. Meyer-Goßner a.a.O. § 206a StPO Rdnr. 6).
  • BGH, 26.02.1957 - 5 StR 411/56
    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Fehlt er oder ist er infolge von Mängeln zur Erfüllung der ihm zukommenden Funktion nicht geeignet und werden seine Mängel auch nicht (rechtzeitig) geheilt, so ist das Verfahren in jeder Lage von Amts wegen einzustellen (BGHSt 10, 137, 140; LR-Rieß a.a.O. § 207 Rn. 5 m.w.N.).
  • OLG Köln, 15.01.2002 - Ss 456/01

    Wirksame Überleitung des Bußgeldverfahrens in das Strafverfahren trotz

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    a) Ein Verfahrenshindernis wird nur durch solche Umstände begründet, die es ausschließen, dass über einen Prozessgegenstand mit dem Ziel einer Sachentscheidung verhandelt werden darf (BGHSt 35, 137; BGH NStZ-RR 2002, 149 und 2003, 18).
  • BayObLG, 24.11.2000 - 4St RR 134/00

    Voraussetzungen eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 02.05.2008 - 1 Ws 142/08
    Der ausschließlich die Hauptverhandlung vorbereitenden Termins- und Ladungsverfügung kann jedenfalls unter den hier gegebenen Umständen weder eindeutig noch schlüssig entnommen werden, dass das Gericht (auch) einen Eröffnungsbeschluss fassen wollte und auch gefasst hat (vgl. OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 74; OLG Hamm VRS 1998, 199; BayObLG NStZ-RR 2001, 139; OLG Hamm JR 1982, 389 mit Anmerkung von Meyer-Goßner; OLG Celle JR 1978, 347 mit Anmerkung von Peters).
  • OLG Saarbrücken, 04.04.2016 - Ss 10/16

    Strafverfahrenshindernis: Anforderungen an einen formwirksamen

    Auch wenn die StPO keine spezielle Formvorschrift für den Eröffnungsbeschluss enthält, ist gleichwohl anerkannt, dass es im Hinblick auf die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlussfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig einer schriftlichen Niederlegung der Entscheidung bedarf (vgl. BGHSt 34, 248, BGH StV 2011, 457; OLG Zweibrücken, a.a.O., Beschlüsse vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 -, jew. zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114 f.; OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343 f.; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 33; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15; Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., § 207 Rn. 8).

    Bei der schriftlichen Niederlegung des Eröffnungsbeschlusses dürfen nach allgemeiner Meinung auch Vordrucke Verwendung finden, die grundsätzlich eindeutig abzufassen und vollständig auszufüllen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 -, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. März 2009 - 1 Ss 13/09 -, juris; LR-Stuckenberg, a.a.O., § 207 Rn. 34; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15).

    Die bloße Unterzeichnung eines Formblatts, in dem zwar die Zulassung einer Anklage vorgedruckt ist, in dem aber weder die Anklage näher konkretisiert, etwa durch Datum oder Aktenzeichen, noch der Angeschuldigte bezeichnet wird, und das ohne Angabe eines Aktenzeichens in die Akte gelangt, genügt nach einer in der obergerichtlichen Rechtsprechung und Kommentarliteratur vertretenen Auffassung insoweit nicht (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 139 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; LR-Stuckenberg, a.a.O., § 207 Rn. 34; SK- StPO/Paeffgen, StPO, 5. Aufl., § 207 15 b).

    Ist die Urschrift in diesem Sinne mangelhaft, vermag auch eine von der Geschäftsstelle vervollständigte Ausfertigung das begründete Verfahrenshindernis nicht zu beseitigen; denn die Ausfertigung ist als bloße Abschrift der Urschrift einer nachfolgenden Komplettierung nicht zugänglich (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; StV 2011, 467; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15).

    Der Annahme der Wirksamkeit der Eröffnungsbeschlüsse stehen auch nicht die Entscheidungen des OLG Zweibrücken vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 - sowie diejenigen des OLG Koblenz vom 4. März 2009 - 1 Ss 13/09 - und 6. April 2010 (StV 2011, 467) entgegen, in denen die Gerichte von der Unwirksamkeit der jeweiligen Eröffnungsbeschlüsse ausgegangen sind.

  • OLG Saarbrücken, 01.12.2016 - Ss 71/16

    Eröffnungsverfahren in Strafsachen: Verwendung eines Formularvordrucks für den

    Auch wenn die StPO keine spezielle Formvorschrift für den Eröffnungsbeschluss enthält, ist gleichwohl anerkannt, dass es im Hinblick auf die Bedeutung des Eröffnungsbeschlusses als Grundlage des Hauptverfahrens und mit Rücksicht auf die Erweislichkeit der Beschlussfassung in weiteren Verfahrensstadien regelmäßig einer schriftlichen Niederlegung der Entscheidung bedarf (vgl. BGHSt 34, 248, BGH StV 2011, 457; OLG Zweibrücken, a.a.O., Beschlüsse vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 -, jew. zitiert nach juris; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114 f.; OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343 f.; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 33; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15; Meyer-Goßner /Schmitt, a.a.O., § 207 Rn. 8).

    Bei der schriftlichen Niederlegung des Eröffnungsbeschlusses dürfen nach allgemeiner Meinung auch Vordrucke Verwendung finden, die grundsätzlich eindeutig abzufassen und vollständig auszufüllen sind (vgl. OLG Zweibrücken, Beschlüsse vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - und 16. Januar 2012 - 1 Ss 59/11 -, a.a.O.; OLG Koblenz, Beschluss vom 4. März 2009 - 1 Ss 13/09 -, juris; LR-Stuckenberg, a.a.O., § 207 Rn. 34; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15).

    Die bloße Unterzeichnung eines Formblatts, in dem zwar die Zulassung einer Anklage vorgedruckt ist, in dem aber weder die Anklage näher konkretisiert, etwa durch Datum oder Aktenzeichen, noch der Angeschuldigte bezeichnet wird, und das ohne Angabe eines Aktenzeichens in die Akte gelangt, genügt nach in der obergerichtlichen Rechtsprechung und der Kommentarliteratur vertretener Auffassung nicht (vgl. BayObLG NStZ-RR 2001, 139 f.; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; LR-Stuckenberg, a.a.O., § 207 Rn. 34; SK-StPO/Paeffgen, StPO, 5. Aufl., § 207 Rn. 15 b).

    Ist die Urschrift in diesem Sinne mangelhaft, vermag auch eine von der Geschäftsstelle vervollständigte Ausfertigung das begründete Verfahrenshindernis nicht zu beseitigen; denn die Ausfertigung ist als bloße Abschrift der Urschrift einer nachfolgenden Komplettierung nicht zugänglich (vgl. OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; StV 2011, 467; KK-StPO/Schneider, a.a.O., § 207 Rn. 15, insgesamt zu den Anforderungen an die Wirksamkeit eines Eröffnungsbeschlusses, Beschluss des Senats vom 0.04.2016 - Ss 10/2016 - [Anmerkung des Senats: Gemeint ist ersichtlich das Urteil vom 4. April 2016 - Ss 10/2016 (9/16) -, juris]).

  • OLG Koblenz, 04.03.2009 - 1 Ss 13/09

    Strafverfahren: Verwendung eines Formulars für den Eröffnungsbeschluss und

    Zitierung zu Leitsatz 1: Anschluss OLG Zweibrücken, 2. Mai 2008, 1 Ws 142/08, NJW-Spezial 2008, 410 (Rn.4).

    4 2. Zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses gehören seine schriftliche Abfassung und die Unterzeichnung durch den zuständigen Richter (siehe dazu OLG Zweibrücken v. 02.05.2008, 1 Ws 142/08, juris).

    Eine Ausfertigung hat die Urschrift so - und nur so -, wie sie erstellt wurde, wiederzugeben (siehe dazu OLG Zweibrücken v. 02.05.2008, 1 Ws 142/08, juris Rn. 23).

  • KG, 11.12.2012 - 161 Ss 224/12

    Wirksamkeit des amtsrichterlichen Eröffnungsbeschlusses - fehlende Unterschrift

    4 St 34/89|OLG Köln; 20.12.1988; 2 Ws 642/88|OLG Hamm; 29.03.1990; 3 Ws 167/90">StV 1990, 395, 396; JR 1959, 68; OLG Celle JR 1978, 347; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Dezember 2011 - III-3 RVs 154/11 - [juris] - StV 1983, 408; NStZ-RR 2000, 114; OLG Hamburg NJW 1962, 1360; OLG Hamm MDR 1993, 893; OLG Koblenz MDR 1985, 955; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343; OLG Zweibrücken NStZ-RR 1998, 75 und Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - [juris Rn. 17]; Meyer-Goßner, StPO 55. Aufl., § 207 Rn. 11; a.A. OLG Frankfurt JR 1992, 348; offen lassend OLG Karlsruhe NStZ-RR 2003, 332).

    Die im Wege des Freibeweises eingeholte dienstliche Erklärung des Amtsrichters hat jedenfalls jeglichen Zweifel daran beseitigt, dass der mit allen Bestandteilen vollständig zur Akte gebrachte schriftliche Beschluss vom 15. März 2012 nur versehentlich nicht unterzeichnet worden und von dem Richter gefasst und willentlich in den Geschäftsgang gebracht worden ist (zur Abgrenzung von dem Fall des gänzlichen Fehlens einer schriftlich fixierten Eröffnungsentscheidung vgl. BGH NStZ-RR 2011, 150 und von Fällen des Vorliegens eines bloßen Beschlussfragments, bei dem zudem die richterliche Urheberschaft zweifelhaft ist, vgl. OLG Hamm StV 2001, 331; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 aaO).

  • OLG Koblenz, 06.04.2010 - 1 Ss 185/09

    Anforderungen an einen Eröffnungsbeschluss; Subjektiver Tatbestand des Fahrens

    Zu den wesentlichen Förmlichkeiten eines Eröffnungsbeschlusses gehören seine schriftliche Abfassung und die Unterzeichnung durch den zuständigen Richter (siehe dazu OLG Zweibrücken v. 02.05.2008 - 1 Ws 142/08 - juris; Senatsbeschl. v. 04.03.2009 - 1 Ss 13/09 - juris).
  • OLG Hamm, 11.08.2016 - 1 RVs 55/16

    Fehlender Eröffnungsbeschluss; Formerfordernis; Formularbeschluss;

    Sie müssen jedoch eindeutig abgefasst und vollständig ausgefüllt werden (vgl. OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288, juris, -zu einem annähernd gleichgelagerten Sachverhalt-; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 02.05.2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; BayObLG NStZ-RR 2001, 139; KK-Schneider, StPO, 7. Aufl., § 207 Rn. 15; LR-Stuckenberg, StPO, 26. Aufl., § 207 Rn. 34; Meyer-Goßner in: Meyer-Goßner/Schmitt, StPO, 59. Aufl., § 207 Rn. 8).
  • OLG Zweibrücken, 05.08.2008 - 1 Ss 35/08

    Aufhebung eines Urteils auf eine Revision hin wegen des Fehlens eines

    Aus Gründen der Rechtssicherheit und der Rechtsklarheit ist eine schriftliche Niederlegung erforderlich, denn nur damit ist gewährleistet, dass die Prozessvoraussetzung in jedem Stadium des Verfahrens von Amts wegen überprüft werden kann (vgl. zur Gesamtproblematik "Eröffnungsbeschluss" die Entscheidung des Senats vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 - m.w.N).
  • OLG Stuttgart, 27.01.2010 - 1 Ss 1506/09

    Strafschärfung: Nichtverhinderung einer vom Angeklagten nicht veranlassten

    Dem stehen auch die in diesem Zusammenhang von der Verteidigung zitierten Entscheidungen des OLG Koblenz vom 4.3.2009 - 1 Ss 13/09 - und des OLG Zweibrücken vom 2.5.2008 - 1 Ws 142/08 - nicht entgegen.
  • KG, 01.11.2021 - 4 Ws 80/21

    Fehlender Eröffnungsbeschluss im selbständigen Einziehungsverfahren

    Ist im selbständigen Einziehungsverfahren eine Einziehungsanordnung ergangen, stellt das Fehlen der Prozessvoraussetzung eines wirksamen Eröffnungsbeschlusses ein endgültiges, nicht mehr behebbares Verfahrenshindernis dar, das in jeder Lage des Verfahrens zu berücksichtigen ist (vgl. BGHSt 33, 167; 29, 224; StraFo 2018, 471; NStZ 2012, 225; OLG Oldenburg aaO; OLG Bamberg aaO; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 3. Juni 2014 - III-2 RVs 55/14 -, juris; OLG Zweibrücken, Beschluss vom 2. Mai 2008 - 1 Ws 142/08 -, juris; Senat, Beschluss vom 16. März 2015 - 4 Ws 27/15 -, juris).
  • OLG Zweibrücken, 16.01.2012 - 1 Ss 59/11

    Wesentliche Förmlichkeiten für die Eröffnung des Hauptverfahrens: Wirksamkeit bei

    Die alleinige handschriftliche Eintragung des Datums einer nicht näher bezeichneten Anklageschrift genügen dafür nicht (vgl. dazu: Beschlüsse des Senats vom 2. Mai 2008, 1 Ws 142/08, NJW-Spezial 2008, 410; vom 5. August 2008, 1 Ss 35/08, NStZ-RR 2009, 287; vom 13. Dezember 2010, 1 Ss 74/10; vom 14. Januar 2011, 1 Ss 89/10 und vom 30. Mai 2011, 1 Ss 15+16/11; OLG Koblenz NStZ-RR 2009, 288; StraFo 2010, 162; OLG Stuttgart NStZ-RR 2010, 343; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2000, 114).
  • LG Arnsberg, 25.11.2009 - 2 Qs 84/09

    Beschluss

  • OLG Hamm, 30.10.2018 - 1 Vollz (Ws) 497/18

    Anforderungen an die schriftliche Beschlussfassung in Strafvollzugssachen; Angabe

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