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   OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07   

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https://dejure.org/2015,23844
OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07 (https://dejure.org/2015,23844)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10.07.2015 - 14 U 468/07 (https://dejure.org/2015,23844)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07 (https://dejure.org/2015,23844)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ansprüche eines Kapitalanlegers bei Aufhebung eines Wertpapierkaufvertrages wegen eines behaupteten Mistrades

  • rewis.io

    Delkrederehaftung einer Bank für die Erfüllung des Ausführungsgeschäfts durch Dritte beim Erwerb von außerbörslich gehandelten Optionsscheinen

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche eines Kapitalanlegers bei Aufhebung eines Wertpapierkaufvertrages wegen eines behaupteten Mistrades

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch eines Kunden wegen entgangenen Gewinns bei einem behaupteten Mistrade

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Schadensersatzanspruch eines Kunden wegen entgangenen Gewinns bei einem behaupteten Mistrade

Besprechungen u.ä.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2015, 2146
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 25.06.2002 - XI ZR 239/01

    Rechtsstellung von Direktbanken beim Abschluß von Ausführungsgeschäften

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07
    Denn eine solche Pflichtverletzung könnte nur einen Anspruch auf Ersatz des Vertrauensschadens begründen (Anschluss an BGH Urt. v. 25.06.2002 - XI ZR 239/01, NJW-RR 2002, 1344, Rdn. 22 nach juris).

    Da vorliegend kein Festpreisgeschäft im Raum steht, handelt es sich - was von den Parteien nicht in Frage gestellt wird und bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren dem Regelfall entspricht (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1344 Rn. 13 nach juris) - um ein Kommissionsgeschäft.

    Nr. 8 Satz 1 dieser Sonderbedingungen begründet somit eine Delkrederehaftung der Beklagten gegenüber dem Kläger gemäß § 394 Abs. 1 HGB (vgl. hierzu auch BGH NJW-RR 2002, 1344 Rn. 18 nach juris).

    Diese Haftung setzt aber eine wirksame Verbindlichkeit aus dem Ausführungsgeschäft voraus (BGH NJW-RR 2002, 1344 Rn. 18 nach juris).

    Letztlich ist noch darauf hinzuweisen, dass auch der Bundesgerichtshof in diesem Bereich einen Indizienbeweis zulässt, wenn er etwa ausführt, dass ein Irrtum der Emittentin an einer starken Abweichung der angegebenen Kurse von den korrekten Kursen deutlich werden könne (vgl. BGH NJW-RR 2002, 1344 Rn. 27 nach juris).

    Ein solcher wird von der für die Anfechtung geltenden Norm des § 122 BGB gerade nicht erfasst (vgl. BGH, Urt. v. 25.06.2002 - XI ZR 239/01, NJW-RR 2002, 1344, Rn. 22 nach juris).

  • BGH, 26.09.1957 - II ZR 267/56

    Konnossement

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07
    Damit ist aber nicht der Kommittent als anspruchsloser Geschädigter, sondern der Kommissionär als schadensloser Anspruchsinhaber zur Geltendmachung des Anspruchs befugt (BGHZ 25, 250, 259 Rn. 13 nach juris; BGHZ 133, 36, 41 Rn. 23 nach juris; s. hierzu auch Fleckner, WuB I G 2. Effektengeschäft - 1.08).

    Denn die Wahrung des Fremdinteresses durch den formell Anspruchsberechtigten gibt dem Geschädigten noch keinen unmittelbaren Anspruch gegen den Schädiger (BGHZ 25, 250, 259 Rn. 14 nach juris).

  • BGH, 21.05.1996 - XI ZR 199/95

    Rüge von Fehlern der erstinstanzlichen Beweisaufnahme in der Revision; Haftung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07
    Damit ist aber nicht der Kommittent als anspruchsloser Geschädigter, sondern der Kommissionär als schadensloser Anspruchsinhaber zur Geltendmachung des Anspruchs befugt (BGHZ 25, 250, 259 Rn. 13 nach juris; BGHZ 133, 36, 41 Rn. 23 nach juris; s. hierzu auch Fleckner, WuB I G 2. Effektengeschäft - 1.08).
  • BGH, 08.10.1964 - II ZR 132/64

    Kenntnis des Kommittenten von der finanziellen Bedrängnis seines

    Auszug aus OLG Nürnberg, 10.07.2015 - 14 U 468/07
    Der wirtschaftlichen Interessenlage wird dadurch Rechnung getragen, dass der Kommissionär den Ersatz eines von seinem Vertragspartner zu vertretenden Schadens, der in der Person des Kommittenten entstanden ist, von seinem Vertragsgegner verlangen kann (Schadensliquidation im Drittinteresse; BGH NJW 1965, 249, 250).
  • OLG Schleswig, 20.12.2018 - 5 U 279/18

    Der Kommissionär haftet bei einem Wertpapiergeschäft in der Regel allein für die

    Da vorliegend kein Festpreisgeschäft im Raum steht, handelt es sich - was von den Parteien nicht in Frage gestellt wird und bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren dem Regelfall entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, juris Rn. 13; OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 32) - um ein Kommissionsgeschäft.

    Die Haftung der Beklagten als Kommissionärin setzt gemäß § 394 Abs. 2 Satz 1 HGB eine wirksame Verbindlichkeit aus dem Ausführungsgeschäft voraus (BGH, Urteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, juris Rn. 18; OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 35, 37; Füller in: Boujong/Ebenroth/Joost/Strohn, HGB, 3. Aufl. 2015, § 394 Rn. 5).

    Der Kommissionär haftet nur insoweit, als die Erfüllung aus dem Vertragsverhältnis (mit dem Dritten) gefordert werden kann, also nicht bei wirksamer Stornierung bei Mistrade (OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 35 ff.; Hopt in: Baumbach/Hopt, HGB, 38. Aufl. 2018, § 394 Rn. 4).

    Denn die Frankfurter Wertpapierbörse hat von dem ihr zustehenden Aufhebungsrecht erfolgreich Gebrauch gemacht (vgl. zu einem ähnlichen Fall: OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 39).

    Ein Interesse des Kommittenten im Sinne des § 384 Abs. 1 HGB an einer Prüfung der Voraussetzungen für eine Aufhebung seitens des Emittenten durch den Kommissionär ist damit nicht erkennbar (OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 170).

    Zur Durchsetzung solcher Ansprüche ist der Kommissionär aber nicht verpflichtet (OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Leitsatz 5 und Rn. 167).

    Ein Interesse des Kommittenten auf Überprüfung der Voraussetzungen des Stornierungsrechts durch den Kommissionär ist somit nicht erkennbar (OLG Nürnberg, Urteil vom 10. Juli 2015 - 14 U 468/07, juris Leitsatz 6 und Rn. 168).

  • BGH, 22.09.2020 - XI ZR 39/19

    Haftung des Kommissionärs im Falle der Aufhebung des Ausführungsgeschäfts im

    Nach § 394 Abs. 2 Satz 1 HGB besteht eine Delkrederehaftung nur, soweit die Erfüllung aus dem Vertragsverhältnis vom Handelspartner gefordert werden kann (Senatsurteil vom 25. Juni 2002 - XI ZR 239/01, WM 2002, 1687, 1688; OLG Nürnberg, WM 2015, 2146, 2148; Ensthaler/Achilles, GK-HGB, 8. Aufl., § 394 Rn. 6; Hopt in Baumbach/Hopt, HGB, 39. Aufl., § 394 Rn. 4; für die Erfüllungshaftung nach § 384 Abs. 3 HGB auch Senatsurteil vom 23. Juni 2015 - XI ZR 386/13, BGHZ 206, 63 Rn. 16).
  • LG Flensburg, 25.05.2018 - 3 O 333/17

    Wertpapier-Kommissionsgeschäft: Haftung eines Kommissionärs aufgrund eines nicht

    (1) Aufgrund des Kommissionsvertrags war die Beklagte danach zunächst verpflichtet, den Kläger rechtzeitig über die Mistrade-Entscheidung zu informieren (OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 167).

    Da die Beklagte aufgrund des Kommissionsvertrages im Interesse des Klägers tätig war, oblag es vielmehr diesem, sich nach Kenntnis von der Mistrade-Entscheidung erforderlichenfalls Rechtsrat zu suchen (vgl. auch OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, juris Rn. 167).

  • LG Bonn, 26.01.2017 - 17 O 67/16

    Rücktritt, Aufwendungsersatzanspruch, Kommissionsgeschäft, Risikoverteilung

    Da vorliegend kein Festpreisgeschäft im Raum steht, handelt es sich - was von den Parteien nicht in Frage gestellt wird und bei der Ausführung von Aufträgen zum Kauf von Wertpapieren dem Regelfall entspricht (vgl. BGH, Urteil vom 25.06.2002 - Az. XI ZR 239/01, NJW-RR 2002, 1344 (1345); OLG Nürnberg, Urteil vom 10.07.2015 - 14 U 468/07, Tz. 32 zitiert nach juris) - um ein Kommissionsgeschäft.
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