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   OLG Köln, 18.07.2019 - I-15 W 21/19   

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OLG Köln, 18.07.2019 - I-15 W 21/19 (https://dejure.org/2019,21388)
OLG Köln, Entscheidung vom 18.07.2019 - I-15 W 21/19 (https://dejure.org/2019,21388)
OLG Köln, Entscheidung vom 18. Juli 2019 - I-15 W 21/19 (https://dejure.org/2019,21388)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • debier datenbank(Leitsatz frei, Volltext 2,50 €)

    Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1, 5 Abs. 1 S. 2 GG

  • rabüro.de

    Zum Unterlassungsanspruch bei unbefugten Ton- und Bildaufnahmen von Patienten auf einer geschlossenen psychiatrischen Abteilung

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Rechtswidrigkeit verdeckter Filmaufnahmen in psychiatrischer Klinik

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Sperrwirkung des Medienprivilegs für journalistische Recherche gegenüber DSGVO

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    BGB § 1004 Abs. 1 ; BGB § 823 Abs. 2
    Verfügungsanspruch hinsichtlich eines Verbreitens von Ton- oder Bildaufnahmen aus einer psychiatrischen Station

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (9)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik - Grenzen der journalistischen Recherche / Keine Anwendung der DSGVO wegen des Medienprivilegs im Rundfunkstaatsvertrag

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Patientenrechte - Versteckte Kamera in der Psychiatrie

  • beckmannundnorda.de (Kurzinformation)

    Zu den Grenzen der journalistischen Recherche - Keine Anwendung der DSGVO wegen des Medienprivilegs im Rundfunkstaatsvertrag

  • ra-plutte.de (Kurzinformation)

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik

  • rechtsindex.de (Kurzinformation)

    Team Wallraff: Grenzen der journalistischen Recherche

  • lto.de (Kurzinformation)

    Zu "Team Wallraff"-Recherche: Unterlassungsanspruch gegen heimliche Filmaufnahmen

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Heimliche Aufnahmen in psychiatrischer Klinik

  • verweyen.legal (Kurzinformation)

    Der investigative Dokfilm und die Grenzen der journalistischen Recherche

  • dr-bahr.com (Kurzinformation)

    Heimliche Film-Aufnahmen in psychiatrischer Klinik rechtswidrig / DSGVO wg. Medienprivileg nicht anwendbar

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2020, 30
  • NJW-RR 2020. 30
  • ZUM 2020, 536
  • afp 2019, 522
 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (51)

  • BVerfG, 25.01.1984 - 1 BvR 272/81

    Springer/Wallraff

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Denn diese enge Sonderregelung soll der Presse unter dem Eindruck von Art. 5 Abs. 1 GG und gerade mit Blick auf BVerfG v. 25.01.1984 - 1 BvR 272/81, NJW 1984, 1741 allenfalls die spätere Veröffentlichung der von Dritten rechtswidrig erlangten Informationen in bestimmten Fällen auch über die sonst nur in Betracht kommende Rechtfertigung nach § 34 StGB hinaus erlauben (vgl. BT-Drs. 11/6714 S. 4, 11/7414 S. 4).

    Zwar hat das BVerfG (v. 25.01.1984 - 1 BvR 272/81, NJW 1984, 1741) in bewusster Abgrenzung zur späteren öffentlichen Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen ausgeführt, dass weder das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung noch die Pressefreiheit auch eine rechtswidrige Beschaffung von Informationen schützen, Verhalten wie das hier vorliegende unter das Verbot zu fassen wäre und dann auch das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 GG) eine Recherche nicht rechtfertigen kann, weil es sich nicht um "allgemein zugängliche Quellen" handele (ähnlich streng daher etwa OLG Stuttgart v. 08.07.2015 - 4 U 182/14, BeckRS 2015, 12149 Rn. 128 für heimliche Herstellung von Filmaufnahmen).

  • BGH, 26.02.2015 - 4 StR 328/14

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    ((1)) Sie hat vom Verfügungskläger als "andere Person", die sich "in einer Wohnung oder einem gegen Einblick besonders geschützten Raum" befand, eine Identifizierbarkeit für Dritte ermöglichende (vgl. zum Streitstand insofern BGH v. 26.02.2015 - 4 StR 328/14, NStZ 2015, 391) Bildaufnahmen hergestellt und diese gebraucht bzw. einer dritten Person zugänglich gemacht hat, da auch dafür die reine Zugriffsermöglichung genügt (vgl. Fischer , StGB, 66. Aufl. 2019, § 201a Rn. 16).

    Da jedoch davon auszugehen ist, dass der Verfügungskläger in seinen Wohnverhältnissen und möglicherweise auch bei der Körperpflege durch Stationspersonal oder zumindest in den im Fragenkatalog zu Ziff. 6 geschilderten gesundheitlich bedenklichen Zuständen gefilmt worden ist, geht der Senat auch unter Beachtung des zivilprozessualen Beibringungsgrundsatzes letztlich von einem Eingriff in den engeren Kern der Privatsphäre aus - zumal gerade bei Angelegenheiten, die den Gesundheitszustand betreffen, eine eher strenge Handhabung angezeigt ist (allg. Krause/Himmelreich , in: Götting u.a., Hdb. PersönlichkeitsR, 2. Aufl. 2019, § 23 Rn. 86; von Strobl-Albeg , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 7 Rn. 59; für Filmaufnahmen von gynäkologischer Untersuchung BGH v. 26.02.2015 - 4 StR 328/14, NStZ-RR 2015, 141, vgl. allg. zum Merkmal BT-Drs.

  • OLG Düsseldorf, 26.10.2011 - 15 U 101/11

    Persönlichkeitsrecht, Verletzung des - Arztpraxis, heimliche Ton-/Filmaufnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Verbreitet wird aber eine entsprechende Anwendung des § 193 StGB, die Anerkennung eines ungeschriebenen Rechtsfertigungsgrundes einer Verfolgung überwiegender Interessen und/oder eine grundrechtskonforme Auslegung des Tatbestandsmerkmals "unbefugt" bzw. alternativ des § 34 StGB befürwortet (für letzteres eher OLG München v. 20.01.2005 - 6 U 3236/04, juris Rn. 129 bei investigativen Recherchen mit Aufnahmen zur Aufdeckung von Schleichwerbung; ähnlich OLG Düsseldorf v. 26.10.2011 - 15 U 101/11, BeckRS 2011, 26029; siehe allg. auch Kühl , in: Lackner/Kühl, StGB, 29. Aufl. 2018, § 201 Rn. 15).

    Keinesfalls dürfte es aber zugelassen werden, allein durch Berufung auf den Grundsatz der Pressefreiheit mehr oder beliebig heimliche Aufnahmen eines Gespräches eines Journalisten mit einer anderen Person zu fertigen, die hiervon keine Kenntnis hat, solange keine Interessen betroffen sind, welche zumindest möglicherweise einen Rechtfertigungs- oder Entschuldigungsgrund beinhalten könnten (vgl. auch MüKo-StGB/ Graf , 3. Aufl. 2017, § 201 Rn. 55; siehe auch OLG Düsseldorf v. 26.10.2011 - 15 U 101/11, BeckRS 2011, 26029, wo der ausgestrahlte Bericht zudem auch verfälschend war; nur über unentschuldbaren Verbotsirrtum lösend AG Eschweiler v. 09.02.2012 - 30 Ds 95/11, BeckRS 2013, 10172; krit. dazu wiederum etwa MüKo-StGB/ Joecks , 3. Aufl. 2017, § 17 Rn. 77; MüKo-StGB/Graf, a.a.O., § 201 Rn. 55).

  • OLG Stuttgart, 08.07.2015 - 4 U 182/14

    Unterlassungsanspruch: Veröffentlichung mit versteckter Kamera aufgenommener

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Zwar hat das BVerfG (v. 25.01.1984 - 1 BvR 272/81, NJW 1984, 1741) in bewusster Abgrenzung zur späteren öffentlichen Verbreitung rechtswidrig erlangter Informationen ausgeführt, dass weder das Grundrecht der Freiheit der Meinungsäußerung noch die Pressefreiheit auch eine rechtswidrige Beschaffung von Informationen schützen, Verhalten wie das hier vorliegende unter das Verbot zu fassen wäre und dann auch das Grundrecht der Informationsfreiheit (Art. 5 Abs. 1 S. 1 Halbs. 2 GG) eine Recherche nicht rechtfertigen kann, weil es sich nicht um "allgemein zugängliche Quellen" handele (ähnlich streng daher etwa OLG Stuttgart v. 08.07.2015 - 4 U 182/14, BeckRS 2015, 12149 Rn. 128 für heimliche Herstellung von Filmaufnahmen).

    Aber dieses Regel-Ausnahme-Verhältnis ist nicht zu streng zu deuten, wenn - wie hier denkbar - nur ein ganz erhebliches öffentliches Interesse an einem möglicherweise zwar selbst (noch) nicht rechtswidrigen "Missstand" besteht (vgl. nur Senat v. 16.11.2017 - 15 U 187/16, n.v., S. 40 ff.; siehe auch OLG Hamburg v. 27.11.2018 - 7 U 100/17, AfP 2010, 169 - juris Rn. 20 - 35; OLG Stuttgart v. 08.07.2015 - 4 U 182/14, BeckRS 2015, 12149 Rn. 138 f. und Hegemann , AfP 2019, 12, 15 f.).

  • OLG Köln, 04.07.2000 - Ss 254/00
    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Geheimnisse sind Tatsachen, die nur einem beschränkten Personenkreis bekannt sind und an deren Geheimhaltung derjenige, den sie betreffen (sog. Geheimnisträger), ein von seinem Standpunkt aus sachlich begründetes Interesse hat oder bei eigener Kenntnis der Tatsache haben würde (OLG Köln v. 04.07.2000 - Ss 254/00, NJW 2000, 3656).

    Ungeachtet des oben zu §§ 201, 201a StGB Gesagten erkennt die herrschende Meinung hier zwar ohnehin - neben dem als zu eng empfundenen § 34 StGB - weitgehend eine (ungeschriebene) Möglichkeit an, dass sich die Befugnis zur Offenbarung fremder Geheimnisse i.S. des § 203 StGB aus den allgemeinen Grundsätzen über die Abwägung widerstreitender Pflichten oder Interessen (analog § 193 StGB) ergeben kann (OLG Köln v. 04.07.2000 - Ss 254/00, NJW 2000, 3656, 3657; siehe auch BGH v. 08.10.1968 - VI ZR 168/67, NJW 1968, 2288, 2290; v. 09.10.1951 - 1 StR 159/51, NJW 1952, 151).

  • OLG Köln, 18.06.2018 - 15 W 27/18

    KUG gilt auch unter der DSGVO

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Zu Art. 9 Abs. 1 DSGVO seien die Ausführungen des Senats im Beschl. v. 18.06.2018 - 15 W 27/18 zum Medienprivileg auch auf Tonaufnahmen und sonstige Informationen übertragbar; im Rahmen der dabei gebotenen Abwägung gebe die Überlegung den Ausschlag, dass ein Verbot der Verarbeitung erhobener Daten im Vorfeld einer möglichen Veröffentlichung die Verfügungsbeklagten im Recherchestadium treffen würde, was auch unter Berücksichtigung der persönlichkeitsrechtlichen Belange des Verfügungsklägers in den Kernbereich der grundrechtlich geschützten Presse- bzw. Rundfunkfreiheit eingreife und damit nicht zu vereinbaren sei.

    Dann aber bestehen auch mit Blick auf Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO und die zitierte Rechtsprechung des EuGH keine generellen europarechtlichen Bedenken an § 9b RStV (vgl. auch - ebenfalls ohne abschließende Klärung - Senat v. 18.06.2018 - 15 W 27/18, BeckRS 2018, 12712).

  • EGMR, 24.02.2015 - 21830/09

    Meinungsäußerungsfreiheit schützt Einsatz versteckter Kamera

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Mit Blick auf EGMR v. 24.02.2015 - 21830/09, NJOZ 2016, 1505 - Haldimann und das Verbot einer Vorzensur sei zumindest von einer Rechtfertigung auszugehen.

    Für eine darin liegende Einzelfallabwägung auch bei Eigenrecherchen der Presse sprechen - ähnlich wie Hegemann , AfP 2019, 12, 18 meint - in Anlehnung an die Entscheidung des EGMR v. 24.02.2015 - 21830/09 (NJOZ 2016, 1505 Rn. 50 ff. - Haldimann) gute Gründe.

  • LG München I, 17.05.2016 - 23 O 23033/15

    Anfechtung eines PKW-Kaufvertrages wegen unrichtiger Angaben zum

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    (c) Ohne die hier nicht gebotene abschließende Prüfung hält es der Senat im Rahmen des § 91a ZPO für europarechtlich unbedenklich, an dem nationalen Ausschlusstatbestand festzuhalten (so wohl auch Albrecht/Jason , CR 2016, 500, 508; Pötters , in: Gola, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 21 f.; Schiedermair , in: Ehmann/Selmayr, DSGVO, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 23; Pauly , in: Paal/Pauly, DSGVO/BDSG, 2. Aufl. 2018, Art. 85 Rn. 11, 14; Burkhardt/Pfeifer , in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 1 Rn. 72 f. und besonders deutlich auch von Strobl-Albeg , in: Wenzel, a.a.O., Kap. 7 Rn. 127).
  • BGH, 22.06.2016 - 5 StR 198/16

    Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen (geschützter

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Unschädlich ist auch, dass sich die Verfügungsbeklagte zu 1) damals als Täterin im gleichen Bereich wie der Verfügungskläger aufgehalten hat und deswegen keine Schutzmechanismen überwinden musste (BGH v. 22.06.2016 - 5 StR 198/16, NStZ-RR 2016, 279).
  • BGH, 10.04.2018 - VI ZR 396/16

    Verbreitung ungenehmigter Filmaufnahmen aus Bio-Hühnerställen

    Auszug aus OLG Köln, 18.07.2019 - 15 W 21/19
    Geht es - wie hier wegen der engen Verbundenheit - um Fälle, in denen sich der möglicherweise später Publizierende Informationen selbst widerrechtlich durch Täuschung in der Absicht verschafft hat, sie gegen den Getäuschten zu verwerten, hat nach der Rechtsprechung (BGH v. 10.04.2018 - VI ZR 396/16, NJW 2018, 2877 Rn. 23 f.) eine Veröffentlichung "grundsätzlich" zu unterbleiben.
  • BGH, 09.01.2019 - VIII ZB 26/17

    Wohnraummiete: Wirksamkeit der Kündigung des Mietvertrages durch einen

  • BGH, 30.10.2009 - V ZR 253/08

    Bundesweites Stadionverbot bestätigt

  • EuGH, 08.09.2010 - C-409/06

    Mit dem im Rahmen der Organisation von Sportwetten und Lotterien in Deutschland

  • BGH, 26.10.2018 - V ZR 328/17

    Bestehen einer gekorenen Ausübungsbefugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft für

  • EuGH, 19.06.1990 - C-213/89

    The Queen / Secretary of State for Transport, ex parte Factortame

  • BGH, 08.10.1968 - VI ZR 168/67

    Unterrichtung der Straßenverkehrsbehörde über Gesundheitszustand eines

  • OLG Dresden, 07.04.2005 - 9 U 263/05

    Greenpeace-Aktion rechtmäßig

  • BVerfG, 01.10.1987 - 2 BvR 1434/86

    Beschlagnahme von Filmmaterial

  • EuGH, 13.03.2007 - C-432/05

    Unibet - Grundsatz des gerichtlichen Rechtsschutzes - Nationale

  • OLG Hamburg, 27.11.2018 - 7 U 100/17

    Wallraff

  • BGH, 11.07.2006 - VI ZR 339/04

    Schadensersatzpflicht bei Gewährung von Organkrediten

  • OLG Köln, 18.04.2019 - 15 U 215/18

    Unterlassungsansprüche wegen einer Wort- und Bildberichterstattung

  • BGH, 09.10.1951 - 1 StR 159/51

    Rechtsmittel

  • OLG Köln, 19.10.2017 - 15 U 161/16

    Unterlassungsansprüche eines Prominenten hinsichtlich der Darstellung eines

  • OLG Karlsruhe, 04.08.2006 - 14 U 90/06

    Pressefreiheit und Persönlichkeitsrecht: Presserecherche bei Plagiatsverdacht

  • OLG München, 20.01.2005 - 6 U 3236/04

    Wettbewerbsrecht und gewerblicher Rechtsschutz

  • OLG Köln, 16.11.2017 - 15 U 187/16

    Verletzung des Unternehmenspersönlichkeitsrechts durch Veröffentlichung heimlich

  • AG Eschweiler, 09.02.2012 - 30 Ds 95/11

    Unvermeidbarer Verbotsirrtum

  • EGMR, 18.01.2011 - 39401/04

    MGN Limited ./. Vereinigtes Königreich

  • OLG Düsseldorf, 25.01.1995 - 1 Ws 904/94
  • OLG Karlsruhe, 09.11.1978 - 2 Ss 241/78
  • BGH, 14.11.2018 - VIII ZR 109/18

    Kündigungsschutzklausel eines kommunalen Wohnungsträgers bei

  • EuGH, 14.02.2019 - C-345/17

    Buivids - Vorlage zur Vorabentscheidung - Verarbeitung personenbezogener Daten -

  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 177/03

    Rechte des Pflegeheims bei Einstellung der künstlichen Ernährung aufgrund einer

  • EuGH, 16.12.2008 - C-73/07

    Der Gerichtshof präzisiert das Verhältnis zwischen Datenschutz und Pressefreiheit

  • BGH, 01.02.2011 - VI ZR 345/09

    Sedlmayr-Mord - Berichte im Online-Archiv des KStA

  • BGH, 22.05.2019 - III ZR 16/18

    Einseitige Hauptsacheerledigungserklärung: Behandlung eines Feststellungsantrags

  • BGH, 07.10.2008 - XI ZB 24/07

    Zulassung der Rechtsbeschwerde gegen eine Kostenentscheidung nach Erledigung der

  • BGH, 28.10.2008 - VIII ZB 28/08

    Kostenentscheidung nach Erledigung eines Verfahrens auf Bewilligung einer

  • BGH, 07.02.2018 - VII ZB 28/17

    Entscheidung über die Kosten des Rechtsstreits; Statthaftigkeit der

  • LG Köln, 05.04.2019 - 28 O 98/19
  • OLG Köln, 18.03.2019 - 15 U 25/19
  • BGH, 19.07.2011 - IX ZB 216/10

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung im Falle des

  • OLG Rostock, 28.12.2009 - 3 W 66/09

    Kostenentscheidung bei Erledigung der Hauptsache: Summarische Prüfung der

  • BGH, 23.10.2018 - VIII ZR 96/16

    Heranziehung eines Unternehmens zur Zahlung der sog. EEG -Umlage hinsichtlich

  • OLG München, 30.10.1991 - 21 U 4699/91

    Zulässigkeit eines Anspruchs auf Unterlassung einer Meinungsäußerung; Beurteilung

  • BGH, 05.12.2018 - VII ZB 17/18
  • OLG Hamburg, 12.10.1999 - 7 W 73/99
  • OLG Karlsruhe, 14.10.1998 - 6 U 120/97
  • RG, 25.11.1916 - I 82/16

    Seeversicherung von Gütern

  • LG Stuttgart, 10.04.2003 - 17 O 165/03
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 89/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Dahinstehen kann und soll dabei, ob eine solche - inhaltlich an § 41 BDSG a.F. angelehnte - pauschale Befreiungsregelung von den Vorgaben der DSGVO für "journalistische" Tätigkeiten gemessen an Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO heute weiterhin rechtlich so noch Bestand haben kann (dazu Senat, Beschl. v. 18.07.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.10.2019 - 15 U 39/19

    Traumreise ohne Traumschiffkapitän

    Gleichsam offen bleiben kann, ob einer Anwendung der DSGVO vorliegend nicht zudem der pauschale Ausschluss der Anwendung weiter Teile der DSGVO u.a. in § 19 des Berliner Datenschutzgesetzes für journalistische Tätigkeiten entgegenstehen würde und ob solche in den deuten Mediengesetzen verbreiteten generellen Ausschlusstatbestände überhaupt den Anforderungen der Öffnungsklauseln in Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO i.V.m. Erwägungsgrund Nr. 153 der DSGVO gerecht werden (vgl. dazu zu § 9b RStV bereits Senat v. 18.07.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695).
  • OLG Dresden, 24.09.2019 - 4 U 1401/19

    Beeinträchtigung des Persönlichkeitsrechts durch die Verbreitung einer Bild- und

    Obwohl § 201 Abs. 2 S. 3 StGB auf eigene Recherchen sowie die Veröffentlichung selbst recherchierten Materials keine Anwendung findet (OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2019 - 15 W 21/19 -, juris Rn 44 m.w.N.), ist der wertsetzende Gehalt der Pressefreiheit auch bei der Auslegung des Merkmals "unbefugt" in § 201 StGB zur Geltung zu bringen.
  • OLG Köln, 14.11.2019 - 15 U 126/19

    Löschanspruch gegen Jameda

    Dahinstehen kann und soll dabei, ob eine solche - inhaltlich an § 41 BDSG a.F. angelehnte - pauschale Befreiungsregelung von den Vorgaben der DSGVO für "journalistische" Tätigkeiten gemessen an Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO heute weiterhin rechtlich so noch Bestand haben kann (dazu Senat, Beschl. v. 18.7.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.03.2024 - U (Kart) 2/23
    Ihr Anwendungsbereich entspricht dem der vorbeugenden Unterlassungsklage und setzt als Verfügungsgrund in der Regel eine Erstbegehungs- oder Wiederholungsgefahr der Zuwiderhandlung gegen ein Unterlassungsgebot voraus (vgl. Senat 07.09.2020 - VI-U (Kart) 4/20, juris Rn. 78 - Schäferhunde-Bescheinigung; OLG Köln 18.07.2019 - I-15 W 21/19, juris Rn. 74; MüKo/Drescher, § 935 ZPO Rn. 17; Zöller/Vollkommer § 935 ZPO Rn. 13, § 940 ZPO Rn. 1).
  • OLG Köln, 21.11.2019 - 15 U 121/19

    Unterlassungsansprüche wegen Wortberichterstattungen

    Der Senat geht davon aus, dass derartige pauschale Befreiungsregelungen, wie sie als sog. Medienprivileg aus § 41 BDSG a.F. bekannt waren, auch unter dem Regime des Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO auch rechtlich weiterhin Bestand haben können (Senat v. 18.07.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695 Rn. 27 f.) und deswegen die Vorschriften der DSGVO heute auch etwa keinen Anwendungsvorrang vor dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seinen Ausprägungen (etwa im KUG) entfalten im Bereich der originären journalistischen Tätigkeit.
  • OLG Dresden, 18.12.2020 - 4 W 842/20

    Zulässigkeit eines Filmberichts über Missstände in einem Schlachthof

    Insofern ist anerkannt, dass allein das Anfertigen von Ton- und Filmaufnahmen als "Rohmaterial" ohne Zusammenfügung des Materials, Abschluss der Recherchen und journalistische Ausarbeitung des geplanten Beitrags regelmäßig nicht die (Erstbegehungs-)Gefahr einer unmittelbar bevorstehenden rechtswidrigen Störung mit Blick auf das allgemeine Persönlichkeitsrecht verletzende Verbreitungshandlungen begründen kann (OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2019 - I-15 W 21/19 -, Rn. 29; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort- und Bildberichterstattung, 6. Aufl. 2018, Kap. 12 Rn. 36; Weyhe, in: Paschke/Berlit/Meyer, Hamburger Kommentar Gesamtes Medienrecht, 3. Aufl. 2016, 38. Abschn. Rn. 15, 40. Abschn. Rn. 21; Soehring, in: Soehring/Hoene, PresseR, 5. Aufl. 2013, § 30 Rn. 13).

    Mit ihrer Behauptung, im Zeitpunkt der Entscheidung der Entscheidung sei "in keiner Weise absehbar" gewesen, welche Aufnahmen ausgestrahlt werden sollten und in welchen Kontext die begleitende Wortberichterstattung eingefügt werden sollte, genügt die Antragsgegnerin ihrer sekundären Darlegungslast (vgl. hierzu OLG Köln, Beschluss vom 18. Juli 2019 - I-15 W 21/19 -, Rn. 30, juris) nicht.

  • LG Nürnberg-Fürth, 03.05.2023 - 12 KLs 114 Js 10235/20

    Zur Auslegung des § 55d GZVJu

    In der zu dieser Vorschrift vorliegenden Rechtsprechung und Kommentarliteratur wird - soweit die Kammer das überschaut - einhellig eine funktional-faktische Sichtweise zugelassen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 18.07.2019 - 15 W 21/19, juris Rn. 62; Eisele in Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl., § 203 Rn. 61; Kargl in NK-StGB, 6. Aufl., § 203 Rn. 47; Hilgendorf in LK-StGB, 13. Aufl., §âEUR...203 Rn. 99; Cierniak/Niehaus in MüKo-StGB, 4. Aufl., § 203 Rn. 32; Tsambikakis/Kessler in Prütting, MedizinR, 6. Aufl., StGB § 203 Rn. 9; Ulsenheimer/Gaede in Ulsenheimer/Gaede, ArztStR in der Praxis, 6. Aufl., Rn. 1041; Knauer/Brose in Spickhoff, MedizinR, 4. Aufl., StGB § 205 Rn. 8; Roxin/Schroth, Hdb. MedizinStR, 4. Aufl., S. 227; Dannecker in Graf/Jäger/Wittig, Wirtschafts- und SteuerStR, 2. Aufl., StGB § 203 Rn. 3; Dittrich in Müller-Gugenberger, WirtschaftsStR, 7. Aufl., Rn. 33.65; Gercke in Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, WirtschaftsStR, § 203 StGB Rn. 23; Schmitz, JA 1996, 772, 773).
  • LG Köln, 03.09.2020 - 111 Qs 45/20
    Mag zwar im Grundsatz eine (journalistische) Rechtfertigung im Kontext von tatbestandlichem (Recherche-) Handeln nach § 201 I Nr. 1 StGB in Betracht kommen (vgl. die Ausführungen des OLG Köln, B. v. 18.07.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695, dort Rn. 34 ff. m.zahlr.w.N.), ist eine solche jedenfalls vorliegend nicht ersichtlich.

    Es hat vielmehr eine Abwägungsentscheidung zu erfolgen: Je geringer auf der einen Seite die Umstände wiegen, die die Presse zum Anlass für ihre Recherchen und hiermit verbundene Tätigkeiten nimmt, und je gravierender auf der anderen Seite die hiermit verbundenen Eingriffe einzustufen sind, umso eher können Recherchemaßnahmen unverhältnismäßig und vom Betroffenen nicht mehr hinzunehmen sein (vgl. OLG Köln, B. v. 18.07.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695, dort Rn. 40 m.zahlr.w.N.).

  • OLG Köln, 23.07.2020 - 15 U 280/19

    Unterlassungsansprüche wegen zweier ehrverletzender Wortberichterstattungen in

    Der Senat geht davon aus, dass derartige pauschale Befreiungsregelungen, wie sie als sog. Medienprivileg aus § 41 BDSG a.F. bekannt waren, auch unter der Geltung von Art. 85 Abs. 1 und 2 DSGVO weiterhin Bestand haben können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 6.11.2019 - 1 BvR 16/13, AfP 2020, 35; OLG Köln, Urt. v. 18.7.2019 - 15 W 21/19, BeckRS 2019, 15695) und deswegen die Vorschriften der DSGVO im Bereich der originären journalistischen Tätigkeit auch keinen Anwendungsvorrang vor dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht und seinen Ausprägungen entfalten.
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