Rechtsprechung
OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- beckmannundnorda.de (Kurzinformation)
Ist auch die private Nutzung eines betrieblichen E-Mail-Accounts gestattet so darf das Unternehmen im Regelfall nicht darauf zugreifen
- computerundrecht.de (Kurzinformation)
Unterliegt die E-Mail-Kommunikation der Beschäftigen dem Fernmeldegeheimnis, wenn der Arbeitgeber die Nutzung von Telekommunikation für private Zwecke gestattet?
Verfahrensgang
- LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
- OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- LAG Hessen, 21.09.2018 - 10 Sa 601/18
Ist der Sendevorgang abgeschlossen, kommt ein Verwertungsverbot von E-Mails nach …
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Danach unterliege der Zugriff auf E-Mails eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auch dann nicht dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG, wenn die private Nutzung der dienstlichen E-Mails gestattet bzw. geduldet sei, da der Arbeitgeber in dieser Situation keine geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienstleistungen erbringe (u.a. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09, BeckRS 2010, 70504; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10, NZA-RR 2011, 342, beck-online; dem entgegen jedoch in diesem Punkt unter Hinweis auf die h.M. Hessisches Landesarbeitsgericht, Urteil vom 21.09.2018 - 10 Sa 601/18 -, Rn. 72, juris).(LAG Hessen, Urteil vom 21.09.2018 - 10 Sa 601/18, NZA-RR 2019, 130 Rn. 57ff., beck-online m.w.N.).
Das LAG Hessen verneint in seiner Entscheidung vom 21.09.2018 (a.a.O.) deshalb eine Anwendbarkeit des § 88 TKG, sofern der Sendevorgang abgeschlossen ist und die E-Mails auf einem Ordner abgelegt sind, auf den der Arbeitgeber ohne Zugriff auf das Internet zugreifen kann.
- BVerfG, 16.06.2009 - 2 BvR 902/06
Beschlagnahme von E-Mails
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Soweit das Landgericht der Ansicht sei, die Daten im E-Mail-Postfach seien nicht mehr als Teil des Telekommunikationsvorganges anzusehen, weil E-Mails in die Unternehmensabläufe einzubeziehen seien, setze es sich über die Rechtsansicht des Bundesverfassungsgerichts (Entscheidung vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06) hinweg, welches den Telekommunikationsvorgang auch auf E-Mail-Daten ausweite, die im Mailserver gespeichert seien.Sie befinden sich nicht auf in den Räumen des Nutzers verwahrten oder in seinen Endgeräten installierten Datenträgern (BVerfG, Urteil vom 16.06.2009 - 2 BvR 902/06 -, NJW 2009, 2431, beck-online).
- OLG Dresden, 06.01.2021 - 4 U 1928/20
Einstweiliges Verfügungsverfahren: Anhörung kann nachgeholt werden!
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
(OLG Dresden, Beschluss vom 06. Januar 2021 - 4 U 1928/20 -, Rn. 7, juris m.w.N.).
- LAG Berlin-Brandenburg, 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10
Private E-Mails am Arbeitsplatz und das Fernmeldegeheimnis
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Danach unterliege der Zugriff auf E-Mails eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auch dann nicht dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG, wenn die private Nutzung der dienstlichen E-Mails gestattet bzw. geduldet sei, da der Arbeitgeber in dieser Situation keine geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienstleistungen erbringe (u.a. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09, BeckRS 2010, 70504; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10, NZA-RR 2011, 342, beck-online; dem entgegen jedoch in diesem Punkt unter Hinweis auf die h.M. Hessisches Landesarbeitsgericht…, Urteil vom 21.09.2018 - 10 Sa 601/18 -, Rn. 72, juris). - BVerfG, 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04
Kommunikationsverbindungsdaten
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Das Fernmeldegeheimnis schützt insoweit in erster Linie die Vertraulichkeit der ausgetauschten Informationen und damit den Kommunikationsinhalt gegen unbefugte Kenntniserlangung durch Dritte (…Braun in: Heckmann/Paschke, jurisPK-Internetrecht, 7. Aufl., Kap. 7 (Stand: 01.06.2021), Rn. 164; BVerfG, Urteil vom 02.03.2006 - 2 BvR 2099/04 -, BVerfGE 115, 166-204). - LAG Niedersachsen, 31.05.2010 - 12 Sa 875/09
Außerordentliche Kündigung wegen exzessiver privater Internetnutzung
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Danach unterliege der Zugriff auf E-Mails eines Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber auch dann nicht dem Fernmeldegeheimnis gemäß § 88 TKG, wenn die private Nutzung der dienstlichen E-Mails gestattet bzw. geduldet sei, da der Arbeitgeber in dieser Situation keine geschäftsmäßigen Telekommunikationsdienstleistungen erbringe (u.a. LAG Niedersachsen, Urteil vom 31.05.2010 - 12 Sa 875/09, BeckRS 2010, 70504; LAG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 16.02.2011 - 4 Sa 2132/10, NZA-RR 2011, 342, beck-online; dem entgegen jedoch in diesem Punkt unter Hinweis auf die h.M. Hessisches Landesarbeitsgericht…, Urteil vom 21.09.2018 - 10 Sa 601/18 -, Rn. 72, juris). - BGH, 28.11.2002 - I ZR 168/00
"P-Vermerk"; Konkretisierung des Streitgegenstands; Bestimmtheit eines …
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Die Anforderungen an die Bestimmtheit des Klageantrags sind danach in Abwägung des zu schützenden Interesses des (Verfügungs-)Beklagten, sich gegen die Klage erschöpfend verteidigen zu können, sowie seines Interesses an Rechtsklarheit und Rechtssicherheit hinsichtlich der Entscheidungswirkungen mit dem ebenfalls schutzwürdigen Interesse des (Verfügungs-)Klägers an einem wirksamen Rechtsschutz festzulegen (BGH, Urteil vom 28. November 2002 - I ZR 168/00 -, BGHZ 153, 69-82, Rn. 46 m.w.N.;… Greger in: Zöller, Zivilprozessordnung, 33. Aufl. 2020, § 253 ZPO, Rn. 13). - LG Erfurt, 28.04.2021 - 1 HKO 43/20
Zugriff auf Mails des Arbeitnehmers durch den Arbeitgeber
Auszug aus OLG Jena, 14.09.2021 - 7 U 521/21
Auf die Berufung des Verfügungsklägers wird das Urteil des Landgerichts Erfurt vom 28.04.2021, Az. 1 HK O 43/20, abgeändert:.