Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 5 - 2 OJs 29/20 - 1/21   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2021,43798
OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 5 - 2 OJs 29/20 - 1/21 (https://dejure.org/2021,43798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29.10.2021 - 5 - 2 OJs 29/20 - 1/21 (https://dejure.org/2021,43798)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 29. Oktober 2021 - 5 - 2 OJs 29/20 - 1/21 (https://dejure.org/2021,43798)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2021,43798) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Justiz Hessen

    § 129a StGB, § 129b StGB, § 9 Abs 1 VStGB, § 1 Abs 1 KrWaffKontrG, § 25 Abs 2 StGB, § 52 StGB, § 53 StGB
    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung ("IS") einer deutschen Konvertitin

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Justiz Hessen (Pressemitteilung)

    "IS" - Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    IS-Rückkehrerin in Frankfurt am Main zu vier Jahren Haft verurteilt - IS-Rückkehrerin wegen Kriegsverbrechen in Tateinheit mit Verstoßes gegen Kriegswaffenkontrollgesetz schuldig gesprochen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (14)

  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Gegenstand der Aneignung können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229 f. und vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NStZ 2020, 26 f.).

    Der Begriff der "gegnerischen Partei" ist gleichermaßen auszulegen, wie das entsprechende in § 8 Abs. 6 Nr. 2 VStGB normierte Merkmal (BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229 f.).

    Bei einer komplexen Bürgerkriegslage unter Beteiligung einer Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Akteure mit unterschiedlichsten Interessen - wie etwa im Fall des syrischen Bürgerkriegs - kann bereits diejenige Person einem Gegner zuzurechnen sein, die den Absichten der Konfliktpartei entgegenstehende Ziele verfolgt (vgl. BGH, a.a.O.; Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229 f.).

  • BGH, 15.05.2019 - AK 22/19

    Mitgliedschaftliche Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung (Förderung

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Die Angeklagte erfüllte nicht lediglich die "häuslichen Pflichten", die sich aus dem Zusammenleben mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus ergaben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207, und vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 4), sondern erbrachte hiermit auch Leistungen gegenüber dem IS (dazu BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2555), die aus Sicht der Vereinigung sogar vergütungswürdig waren.

    Darüber hinaus sind die völkerrechtswidrige Aneignung von Wohnraum, der durch den IS zur Unterbringung seiner Kämpfer sowie zur Festigung des eigenen Herrschafts- und Gebietsanspruchs zugewiesen wurde, und jeweils der Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als eigenständige Beteiligungshandlungen zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, BeckRS 2019, 27304, Rn. 23; Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2555; MüKo-StGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 91).

    Gegenstand der Aneignung können sowohl bewegliche als auch unbewegliche Sachen sein (vgl. BGH, Beschlüsse vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229 f. und vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NStZ 2020, 26 f.).

  • BGH, 20.04.2021 - AK 30/21

    Strafbare Beteiligung an Aktivitäten des Islamischen Staates: Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Sie hat daher die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG in zwei Fällen erworben (vgl. zum Erwerb: BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - AK 30/21, StV 2021, 575 f.; vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, juris; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09, juris; MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 71).

    Unbeschadet der Frage, ob der Tatort keiner Strafgewalt unterlag und dieses Erfordernis auch im Zeitpunkt der Verurteilung gegeben sein muss, ist die Tat im Hinblick auf §§ 39, 41 des syrischen Präsidialerlasses Nr. 51 vom 24. September 2001 jedenfalls auch am Tatort mit Strafe bedroht (vgl. BGH, Beschlüsse vom 6. Februar 2020 - AK 1/20, NStZ-RR 2020, 245; vom 30. Juni 2020 - AK 14/20, juris, und vom 20. April 2021 - AK 30/21, juris).

  • BGH, 17.10.2019 - StB 26/19

    Anordnung der Untersuchungshaft bei Vorliegen des dringenden Tatverdachts der

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Darüber hinaus sind die völkerrechtswidrige Aneignung von Wohnraum, der durch den IS zur Unterbringung seiner Kämpfer sowie zur Festigung des eigenen Herrschafts- und Gebietsanspruchs zugewiesen wurde, und jeweils der Erwerb der tatsächlichen Gewalt über eine Kriegswaffe als eigenständige Beteiligungshandlungen zu bewerten (vgl. BGH, Beschluss vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, BeckRS 2019, 27304, Rn. 23; Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2555; MüKo-StGB/Schäfer/Anstötz, 4. Aufl., § 129 Rn. 91).

    Die mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte, die zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, stehen gemäß § 52 Abs. 1 Alternative 1 StGB in Tateinheit mit der jeweils gleichzeitig verwirklichten mitgliedschaftlichen Beteiligung, jedoch - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit im Sinne von § 53 StGB (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308; vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, juris).

  • BGH, 14.08.2009 - 3 StR 552/08

    Urteil gegen Mitglied und Unterstützer der Al Qaida weitgehend rechtskräftig

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Hierin manifestierte sich die erforderliche Willensübereinstimmung mit der terroristischen Vereinigung, die einer mitgliedschaftlichen Beteiligung ausdrücklich oder stillschweigend zustimmen muss, d.h. der einvernehmliche Willen zu einer fortdauernden Teilnahme am Verbandsleben (vgl. BGH, Urteil vom 14. August 2009 - 3 StR 552/08, BGHSt 54, 69, 113 = NJW 2009, 3448, 3462; Beschluss vom 29. Juli 1992 - 3 StR 132/92, NStZ 1993, 37, 38).
  • BGH, 20.12.2018 - 3 StR 236/17

    Zur Frage der strafrechtlichen Verantwortlichkeit für Straftaten nach dem

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Insoweit kommt es darauf an, ob die Opfer bei materieller Betrachtung der jeweiligen Gegenseite zuzurechnen sind (näher dazu BGH, Urteil vom 20. Dezember 2018 - 3 StR 236/17, BGHSt 64, 10 f.).
  • BGH, 09.07.2015 - 3 StR 537/14

    Konkurrenzen bei Organisationsdelikten (kriminelle/terroristische Vereinigung;

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Die mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte, die zugleich den Tatbestand einer anderen Strafvorschrift erfüllen, stehen gemäß § 52 Abs. 1 Alternative 1 StGB in Tateinheit mit der jeweils gleichzeitig verwirklichten mitgliedschaftlichen Beteiligung, jedoch - soweit sich nach allgemeinen Grundsätzen nichts anderes ergibt - sowohl untereinander als auch zu der Gesamtheit der sonstigen mitgliedschaftlichen Beteiligungsakte in Tatmehrheit im Sinne von § 53 StGB (BGH, Beschlüsse vom 9. Juli 2015 - 3 StR 537/14, BGHSt 60, 308; vom 17. Oktober 2019 - StB 26/19, juris).
  • BGH, 22.03.2018 - StB 32/17

    Erlass eines Haftbefehls bei dringendem Tatverdacht der Mitgliedschaft in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Die Angeklagte erfüllte nicht lediglich die "häuslichen Pflichten", die sich aus dem Zusammenleben mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus ergaben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207, und vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 4), sondern erbrachte hiermit auch Leistungen gegenüber dem IS (dazu BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2555), die aus Sicht der Vereinigung sogar vergütungswürdig waren.
  • BGH, 28.06.2018 - StB 11/18

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Betätigung in einer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Die Angeklagte erfüllte nicht lediglich die "häuslichen Pflichten", die sich aus dem Zusammenleben mit ihrem Ehemann nach islamischem Ritus ergaben (vgl. BGH, Beschlüsse vom 22. März 2018 - StB 32/17, NStZ-RR 2018, 206, 207, und vom 28. Juni 2018 - StB 11/18, BGHR StGB § 129a Abs. 1 Mitgliedschaft 4), sondern erbrachte hiermit auch Leistungen gegenüber dem IS (dazu BGH, Beschluss vom 15. Mai 2019 - AK 22/19, NJW 2019, 2552, 2555), die aus Sicht der Vereinigung sogar vergütungswürdig waren.
  • BGH, 03.12.2014 - 4 StR 335/14

    Unerlaubte Gewaltausübung über Kriegswaffen (Verhältnis zu sonstigen strafbaren

    Auszug aus OLG Frankfurt, 29.10.2021 - 2 OJs 29/20
    Sie hat daher die tatsächliche Gewalt über Kriegswaffen ohne Genehmigung nach § 22a Abs. 1 Nr. 2 KrWaffKG in zwei Fällen erworben (vgl. zum Erwerb: BGH, Beschlüsse vom 20. April 2021 - AK 30/21, StV 2021, 575 f.; vom 3. Dezember 2014 - 4 StR 335/14, juris; vom 22. Juli 2009 - 2 StR 173/09, juris; MüKo-StGB/Heinrich, 3. Aufl., § 22a KrWaffKG Rn. 71).
  • BGH, 30.06.2020 - AK 14/20

    Dringender Tatverdacht wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer

  • BGH, 06.02.2020 - AK 1/20

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus wegen des dringenden

  • BGH, 22.07.2009 - 2 StR 173/09

    Konkurrenz zwischen der unerlaubten sonstigen Ausübung der tatsächlichen Gewalt

  • BGH, 29.07.1992 - 3 StR 132/92

    Bestreben des Angeklagten die Rote Armee Fraktion als Vereinigung (RAF) zu

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht