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   LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17 KL   

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https://dejure.org/2020,58190
LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17 KL (https://dejure.org/2020,58190)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12.11.2020 - L 30 P 12/17 KL (https://dejure.org/2020,58190)
LSG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 12. November 2020 - L 30 P 12/17 KL (https://dejure.org/2020,58190)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 20 SGB 10, § 70 Abs 1 SGB 11, § 70 Abs 2 SGB 11, § 76 SGB 11, § 82 Abs 1 SGB 11
    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Pflegesätze sowie der Entgelte für Unterkunft und Verpflegung eines Seniorenpflegezentrums durch Schiedsspruch - Beurteilungsspielraum und Amtsermittlungspflicht der Schiedsstelle - Grundsatz der Beitragssatzstabilität

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 70 SGB 11, § 76 SGB 11, § 84 SGB 11, § 85 SGB 11, § 87 SGB 11, § 54 Abs 1 SGG
    Schiedstelle - Festsetzung von Pflegesätzen sowie Entgelte für Unterkunft und Verpflegung - Interessenvertretung der Heimbewohner - Amtsermittlungspflicht - Gesamtverantwortung - Grundsatz der Beitragsstabilität - Anfechtungs- und Verpflichtungsklage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 29.01.2009 - B 3 P 7/08 R

    Soziale Pflegeversicherung - stationäre Pflegeeinrichtung - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17
    Insofern komme es nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - Rn. 26) nur auf eine Plausibilitätsprüfung an.

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. grundlegend BSGE 102, 227 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1, RdNr 22 ff; dazu zB Hänlein, Externer Vergleich und ortsübliche Vergütung in der stationären Pflege, Freiburg im Breisgau, 2010; zuletzt BSGE 113, 258 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 4, RdNr 14 m. w. N.) sind auf der Basis der vorgenannten Vorschriften Pflegesatzverhandlungen und eventuell nachfolgende Schiedsstellenverfahren grundsätzlich nach einem zweigliedrigen Prüfschema durchzuführen: In einem ersten Schritt ist Grundlage der Verhandlungen über Pflegesätze und Entgelte die Abschätzung der voraussichtlichen Kosten der in der Einrichtung erbrachten Leistungen nach § 85 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 und Satz 3 SGB XI ("Prognose der künftigen Aufwendungen der Einrichtung").

    Diese Möglichkeit ist aber insbesondere wegen der Wirkung auf die am Verfahren nicht unmittelbar beteiligten Heimbewohner/-innen, die nicht "Opfer" von Beweislastentscheidungen werden sollen, eingeschränkt (vgl. BSG, Urteil vom 29. Januar 2009 - B 3 P 7/08 R - juris Rn. 41).

  • BSG, 26.09.2019 - B 3 P 1/18 R

    Schiedsstellen dürfen keinen pauschalen 4%-Gewinnzuschlag für Pflegeeinrichtungen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17
    Mit Schreiben vom 28. Oktober 2020 hat der Senat insbesondere mit Blick auf das Urteil des BSG vom 26. September 2019 - B 3 P 1/18 R - rechtliche Hinweise u.a. zur Beteiligung der Interessenvertretung der Bewohner/-innen des Seniorenpflegezentrums im Schiedsstellenverfahren, zur Frage der Beiladung und zum Prüfungsumfang der Schiedsstelle unter Berücksichtigung des Amtsermittlungsgrundsatzes und ihrer Gesamtverantwortung für die Leistungsgerechtigkeit und Angemessenheit der Pflegesätze und Entgelte gegeben.

    Die erstinstanzliche Zuständigkeit des Landessozialgerichts folgt aus § 29 Abs. 2 Nr. 1 SGG (vgl. zu alledem BSG, Urteil vom 26. September 2019 - B 3 P 1/18 R - juris Rn. 14).

    Ein endgültiges Scheitern der Vertragsverhandlungen oder ein Mindestmaß an Verhandlungsbereitschaft fordert das Gesetz nicht (vgl. BSG, Urteil vom 26. September 2019 - B 3 P 1/18 R - juris Rn. 16).

  • BSG, 16.05.2013 - B 3 P 2/12 R

    Soziale Pflegeversicherung - Festsetzung der Vergütung stationärer

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17
    Zur Begründung wurde im Wesentlichen ausgeführt: Nach der Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 16. Mai 2013 - B 3 P 2/12 R) habe eine mehrstufige Prüfung zu erfolgen.

    Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. grundlegend BSGE 102, 227 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 1, RdNr 22 ff; dazu zB Hänlein, Externer Vergleich und ortsübliche Vergütung in der stationären Pflege, Freiburg im Breisgau, 2010; zuletzt BSGE 113, 258 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 4, RdNr 14 m. w. N.) sind auf der Basis der vorgenannten Vorschriften Pflegesatzverhandlungen und eventuell nachfolgende Schiedsstellenverfahren grundsätzlich nach einem zweigliedrigen Prüfschema durchzuführen: In einem ersten Schritt ist Grundlage der Verhandlungen über Pflegesätze und Entgelte die Abschätzung der voraussichtlichen Kosten der in der Einrichtung erbrachten Leistungen nach § 85 Abs. 3 Satz 2 Halbsatz 1 und Satz 3 SGB XI ("Prognose der künftigen Aufwendungen der Einrichtung").

    Plausibel sind die begehrten Pflegesätze grundsätzlich dann, wenn sie bei wirtschaftlicher Betriebsführung die voraussichtlichen Gestehungskosten der Einrichtung unter Zuschlag einer angemessenen Vergütung ihres Unternehmerrisikos und eines etwaigen zusätzlichen persönlichen Arbeitseinsatzes sowie einer angemessenen Verzinsung ihres Eigenkapitals decken (vgl. zuletzt BSGE 113, 258 = SozR 4-3300 § 85 Nr. 4, RdNr 14, 26)." (juris Rn. 26 f.).

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 P 3/08 R

    Der Schiedsspruch einer Schiedsperson zur Vergütung von Leistungen der häuslichen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17
    Insoweit verweist der Senat auf die Ausführungen des BSG im Urteil vom 17. Dezember 2009 - B 3 P 3/08 (juris Rn. 28 ff.), denen er folgt.

    Fehlende Einwände oder Prüfungen der als Vertragsparteien am Verfahren beteiligten Kostenträger dürfen sich daher weder zum Nachteil der Heimbewohner/innen noch zum Nachteil der am Verfahren nicht beteiligten Kostenträger auswirken (so bereits BSGE 105, 126 = SozR 4-3300 § 89 Nr. 2, RdNr 68 zu dem Gesichtspunkt, dass die Nichtbeteiligten nicht "Opfer von Beweislastentscheidungen" werden dürfen).

  • LSG Berlin-Brandenburg, 08.06.2017 - L 30 P 22/12

    Soziale Pflegeversicherung - Vereinbarungen über Pflegesätze zwischen

    Auszug aus LSG Berlin-Brandenburg, 12.11.2020 - L 30 P 12/17
    Dass sie das ihrem Schiedsspruch zugrunde gelegte Kompromissangebot der Antragsgegner einer eigenen dezidierten Prüfung nach dem nach der Rechtsprechung des BSG erforderlichen zweigliedrigen Schema (dieser BSG-Rechtsprechung hat sich der Senat bereits mit Urteil vom 8. Juni 2017 - L 30 P 22/12 KL - angeschlossen) unterzogen hätte, geht aus den Gründen des Beschlusses vom 28. November 2016 nicht hervor.
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