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   LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16   

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https://dejure.org/2017,71156
LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2017,71156)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 31.08.2017 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2017,71156)
LG Wiesbaden, Entscheidung vom 31. August 2017 - 9 S 24/16 (https://dejure.org/2017,71156)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Wiesbaden, 03.05.2016 - 91 C 2863/15

    Die in einer Satzung einer kassenzahnärztlichen Vereinigung enthaltene Regelung,

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Amtsgerichts Wiesbaden vom 03.05.2016 zum Aktenzeichen 91 C 2863/15 (84) wird bezüglich der Beklagten zu 2. verworfen und im Übrigen zurückgewiesen.

    Das Amtsgericht hat mit Urteil vom 03.05.2016 zu 91 C 2863/15 (84) das Versäumnisurteil vom 01.03.2016 aufrechterhalten und die weiteren Kosten des Rechtsstreits dem Kläger auferlegt.

    unter Abänderung des am 03.05.2016 verkündeten Urteils des Amtsgerichts Wiesbaden vom 03.05.2016 zu 91 C 2863/15 (84) die Beklagten zu 1) und zu 2) als Gesamtschuldner zu verurteilen, an den Kläger 2.444,70 EUR nebst Zinsen hieraus in Höhe von 1 % zzgl.

  • OLG Hamm, 21.11.1997 - 19 U 98/97
    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Insoweit sei auf ein einschlägiges Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 zu verweisen.

    Die vorzitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 12.03.2014 und vom 03.04.2014 zu 2 U 553/13 stehen in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 sowie zu demjenigen des OLG Brandenburg vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05.

  • OLG Brandenburg, 20.09.2006 - 7 U 199/05

    Insolvenzrecht: Rechtswirksamkeit der Abtretung von Forderungen eines Arztes

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Der gegenteiligen Ansicht des OLG Brandenburg (Urteil vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05), wonach im Zusammenhang mit der Abtretung einer Honorarforderung ein Verstoß gegen § 203 StGB im Fall eines gesetzlich versicherten Patienten nicht möglich sei, weil der Kassenpatient nicht in vertraglicher Beziehung zu dem Kassenarzt stehe, vermag sich die Kammer nicht anzuschließen.

    Die vorzitierten Beschlüsse des OLG Koblenz vom 12.03.2014 und vom 03.04.2014 zu 2 U 553/13 stehen in Widerspruch zu dem Urteil des OLG Hamm vom 21.11.1997 zu 19 U 98/97 sowie zu demjenigen des OLG Brandenburg vom 20.09.2006 zu 7 U 199/05.

  • BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01

    Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Eine bereits erstinstanzlich ersichtlich unzulässige Klage in der zweiten Instanz vermittels der angestrebten Klageänderung als zulässig ansehen zu wollen, kommt schon deshalb nicht in Betracht, weil die Berufung eines Klägers anerkanntermaßen bereits dann als unzulässig anzusehen ist, wenn sie den in der ersten Instanz erhobenen Klageanspruch nicht wenigstens teilweise weiterverfolgt, also eine erstinstanzliche Klageabweisung gar nicht in Zweifel zieht, sondern lediglich im Wege der Klageänderung oder Klageerweiterung einen neuen, bislang nicht geltend gemachten Anspruch zur Entscheidung stellt; die bloße Änderung oder Erweiterung der Klage in der zweiten Instanz kann aber nicht alleiniges Ziel des Rechtsmittels sein, vielmehr setzt ein derartiges Rechtsziel eine zulässige Berufung voraus (BGH, Urteil vom 15.03.2002 zu V ZR 39/01, NJW-RR 2002, 1435, 1436).
  • BGH, 15.06.2011 - XII ZB 572/10

    Wiedereinsetzungantrag in eine versäumte Berufungsbegründungsfrist: Inhaltliche

    Auszug aus LG Wiesbaden, 31.08.2017 - 9 S 24/16
    Ist der Kläger aber nicht in der Lage darzutun, inwiefern das angefochtene Urteil auch hinsichtlich der Beklagten zu 2) unhaltbar sein soll, so ist das von ihm insoweit eingelegte Rechtsmittel nicht nur unbegründet, sondern bereits unzulässig (vgl. BGH, NJW 2011, 2367, 2368 m. w. N.; Zöller/Heßler, 29. .Aufl., ZPO, § 520, Rdnr. 37a m. w. N.).
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