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   LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19   

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https://dejure.org/2020,77736
LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19 (https://dejure.org/2020,77736)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19.08.2020 - 21 O 82/19 (https://dejure.org/2020,77736)
LG Stuttgart, Entscheidung vom 19. August 2020 - 21 O 82/19 (https://dejure.org/2020,77736)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • openjur.de
  • rewis.io

    Kein Unterlassungsanspruch, kein Schmerzensgeld, kein Schadensersatz bei nicht-rechtskonformer Videoüberwachung in Supermarkt.

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 25.04.1995 - VI ZR 272/94

    Zulässigkeit von Filmaufnahmen einer Person

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Andererseits muss der einzelne auch in diesem persönlichen Bereich keineswegs generell dulden, dass jedermann von ihm Bildnisse oder Filmaufnahmen mittels einer Videokamera fertigt (siehe hierzu BGH, Urteil vom^ 25.04.1995, VI ZR 272/94).

    Dies gilt namentlich dann, wenn solche filmischen, fotografischen oder elektromagnetischen ("Video"-)Aufzeichnungen "heimlich" geschehen, der Betroffene also die Tatsache seiner Ablichtung nicht erkennen und sich ihr nicht entziehen kann (vgl. BGH NJW 1995, 1955; vgl. auch LG Berlin NJW 1988, 346, für den Fall der Überwachung einer gemeinsamen Hauseinfahrt mit einer Videokamera durch einen Nachbarn; OLG Hamm WM 1991, 127, für die Anbringung eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich der Zugänge eines Doppelhauses).

  • BVerfG, 14.02.1973 - 1 BvR 112/65

    Soraya

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Der Anspruch auf Geldentschädigung setzt nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die mangelnde Möglichkeit anderweitiger Genugtuung voraus (vgl. BGHZ 39, 124 [133] = NJW 1963, 902; NJW 1996, 985 [986] m.w. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 34, 269 [286ff.] = NJW 1973, 1221).
  • BGH, 15.11.1994 - VI ZR 56/94

    Veröffentlichung des Widerrufs einer unwahren Tatsachenbehauptung auf der

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Ob eine hinreichende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405; VersR 1989, 628 [629]; BGHZ 128, 1 [12] = NJW 1995, 861).
  • BGH, 05.03.1963 - VI ZR 55/62

    Fernsehansagerin - 'ausgemolkene Ziege' - §§ 823 Abs. 1, 847, 31 BGB, § 253 BGB,

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Der Anspruch auf Geldentschädigung setzt nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die mangelnde Möglichkeit anderweitiger Genugtuung voraus (vgl. BGHZ 39, 124 [133] = NJW 1963, 902; NJW 1996, 985 [986] m.w. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 34, 269 [286ff.] = NJW 1973, 1221).
  • BGH, 12.12.1995 - VI ZR 223/94

    Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durch wiederholte und

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Der Anspruch auf Geldentschädigung setzt nach der zivilgerichtlichen Rechtsprechung eine schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die mangelnde Möglichkeit anderweitiger Genugtuung voraus (vgl. BGHZ 39, 124 [133] = NJW 1963, 902; NJW 1996, 985 [986] m.w. Nachw.; vgl. auch BVerfGE 34, 269 [286ff.] = NJW 1973, 1221).
  • BGH, 11.04.1989 - VI ZR 293/88

    Widerruf einer ärztlichen Diagnose; Unterbringung aufgrund unrichtiger Diagnose

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Ob eine hinreichende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405; VersR 1989, 628 [629]; BGHZ 128, 1 [12] = NJW 1995, 861).
  • BGH, 14.05.1991 - 1 StR 699/90

    Observation - Maßnahme - Ermächtigung - Verhältnismäßigkeit - Verwertbarkeit der

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    So können berechtigte Interessen des Abbildenden im Einzelfall eine tatbestandsmäßig vorliegende Verletzung des Rechts am eigenen Bild als Ausfluss des allgemeinen Persönlichkeitsrechts durchaus rechtfertigen (vgl. etwa BGH NJW 1991, 2651, zur langfristigen polizeilichen Videoüberwachung des Wohnungseingangs eines verdächtigten Straftäters).
  • BGH, 15.12.1987 - VI ZR 35/87

    Schadensersatzanspruch eines katholischen Geistlichen wegen wahrheitswidriger

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Ob eine hinreichende schwerwiegende Verletzung des Persönlichkeitsrechts vorliegt, hängt nach der zivilrechtlichen Rechtsprechung von der Bedeutung und der Tragweite des Eingriffs ab, dabei insbesondere vom Anlass und Beweggrund sowie von dem Grad des Verschuldens des Handelnden (vgl. BGH, VersR 1988, 405; VersR 1989, 628 [629]; BGHZ 128, 1 [12] = NJW 1995, 861).
  • BGH, 27.11.1990 - XI ZR 115/89

    Aufklärungspflicht des Vermittlers von Aktien- und Aktienindex-Optionen;

    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Dies gilt namentlich dann, wenn solche filmischen, fotografischen oder elektromagnetischen ("Video"-)Aufzeichnungen "heimlich" geschehen, der Betroffene also die Tatsache seiner Ablichtung nicht erkennen und sich ihr nicht entziehen kann (vgl. BGH NJW 1995, 1955; vgl. auch LG Berlin NJW 1988, 346, für den Fall der Überwachung einer gemeinsamen Hauseinfahrt mit einer Videokamera durch einen Nachbarn; OLG Hamm WM 1991, 127, für die Anbringung eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich der Zugänge eines Doppelhauses).
  • LG Berlin, 22.08.1986 - 8 O 197/85
    Auszug aus LG Stuttgart, 19.08.2020 - 21 O 82/19
    Dies gilt namentlich dann, wenn solche filmischen, fotografischen oder elektromagnetischen ("Video"-)Aufzeichnungen "heimlich" geschehen, der Betroffene also die Tatsache seiner Ablichtung nicht erkennen und sich ihr nicht entziehen kann (vgl. BGH NJW 1995, 1955; vgl. auch LG Berlin NJW 1988, 346, für den Fall der Überwachung einer gemeinsamen Hauseinfahrt mit einer Videokamera durch einen Nachbarn; OLG Hamm WM 1991, 127, für die Anbringung eines Bewegungsmelders im Eingangsbereich der Zugänge eines Doppelhauses).
  • OLG Stuttgart, 18.05.2021 - 12 U 296/20

    Videoüberwachung eines Supermarkts: Unterlassungsanspruch bei mangelndem Nachweis

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.08.2020 - 21 O 82/19 - abgeändert:.
  • OLG Stuttgart, 11.05.2021 - 12 U 296/20

    Ansprüche eines Betroffenen wegen unzulässiger Videoüberwachung öffentlich

    Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Landgerichts Stuttgart vom 19.08.2020 - 21 O 82/19 - abgeändert:.
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