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   LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22   

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https://dejure.org/2023,239
LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22 (https://dejure.org/2023,239)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04.01.2023 - 16 Qs 98/22 (https://dejure.org/2023,239)
LG Karlsruhe, Entscheidung vom 04. Januar 2023 - 16 Qs 98/22 (https://dejure.org/2023,239)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Burhoff online

    Strafantrag, Vertretung im Willen, Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

  • strafrechtsiegen.de

    Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

  • Justiz Baden-Württemberg

    § 77 Abs 1 StGB, § 77b Abs 1 S 1 StGB, § 201 Abs 1 Nr 2 StGB, § 205 Abs 1 S 1 StGB, § 202 S 1 StPO
    Maßstab für die Ablehnung eines Strafbefehls und Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StGB: Sind die Audioaufnahmen "unbefugt” erstellt? Restriktive Auslegung bei Beweisnot

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Voraussetzung für den Erlass eines Strafbefehls - Hinreichender Tatverdacht gegeben?

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    StPO: Schutz höchstpersönlicher Rechtsgüter - Wirksame Stellung des Strafantrags durch Vertreter?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Keine Strafbarkeit wegen Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes bei Audioaufnahme aufgrund Beweisnot - Kein Vorliegen einer unbefugten Audioaufnahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BGH, 18.06.1970 - III ZR 95/68

    Anklage - Legalitätsprinzip - Ermessensentscheidungen - Tatverdacht -

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22
    Ein hinreichender Tatverdacht ist nur zu bejahen, wenn nach praktischer Erfahrung bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 22.04.2003 - StB 3/03, juris, dort Rn. 9; BGH, Urt. v. 18.06.1970 - III ZR 95/68, juris, dort Rn. 15).

    Weder kommt dem Tatrichter insoweit ein Ermessen zu noch greift der Grundsatz " in dubio pro reo " bei der anzustellenden Wahrscheinlichkeitsprognose über den hinreichenden Tatverdacht (vgl. BGH, Urt. v. 18.06.1970 - III ZR 95/68, juris, dort Rn. 15 f.; Schmitt/Meyer-Goßner, StPO, 65. Aufl. 2022, § 408 Rn. 7 unter Verweis auf § 203 Rn. 2).

  • BGH, 22.04.2003 - StB 3/03

    Bildung einer kriminellen Vereinigung ("Landser-Fall"; Organisationsstruktur bei

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22
    Ein hinreichender Tatverdacht ist nur zu bejahen, wenn nach praktischer Erfahrung bei vorläufiger Tatbewertung auf Grundlage des Ermittlungsergebnisses die Verurteilung in einer Hauptverhandlung mit vollgültigen Beweismitteln wahrscheinlich ist (vgl. BGH, Beschl. v. 22.04.2003 - StB 3/03, juris, dort Rn. 9; BGH, Urt. v. 18.06.1970 - III ZR 95/68, juris, dort Rn. 15).
  • BGH, 21.02.1979 - 2 StR 749/78

    Wirkungen der fehlenden Auseinandersetzung mit einer als wahr unterstellten

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22
    In diesem Zusammenhang ist häufiger als sonst Raum für richterliche Abwägung und Wertung (BGH NJW 1979, 1513 (1514)).
  • AG Meiningen, 02.04.2009 - 340 Js 3972/08
    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22
    Verbleibende tatsächliche Zweifel am Tatnachweis berechtigen den Tatrichter lediglich dazu, analog § 202 Satz 1 StPO Nachermittlungen anzuordnen oder die Hauptverhandlung gem. § 408 Abs. 3 Satz 2 StPO anzuberaumen (vgl. BeckOK StPO/Temming, 45. Ed. 01.10.2022, StPO § 408 Rn. 5; Szesny in: Esser/Rübenstahl/Saliger/Tsambikakis, Wirtschaftsstrafrecht, 2017, § 408 StPO Rn. 4; a.A. AG Meiningen Beschl. v. 02.04.2009 - 340 Js 3972/08 - 8Cs, BeckRS 2010, 22265; KK-StPO/Maur, StPO, 9. Aufl. 2023, § 408 Rn. 9).
  • RG, 08.12.1890 - 2926/90

    Genügt ein von dem preußischen Ministerialdirektor dahin unterzeichneter

    Auszug aus LG Karlsruhe, 04.01.2023 - 16 Qs 98/22
    Selbst mit entsprechender Vollmacht ist eine solche Vertretung im Willen nach vorherrschender Auffassung unwirksam, wenn das jeweilige Antragsdelikt immaterielle, höchstpersönliche Rechtsgüter betrifft (vgl. OLG Bremen, NJW 1961, 1489; RGSt 21, 231 (233); MüKoStGB/Mitsch, 4. Aufl. 2020, StGB § 77 Rn. 29; BeckOK StGB/Dallmeyer, 55. Ed. 01.11.2022, § 77 Rn. 20; krit .
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