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   LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15   

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LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15 (https://dejure.org/2017,57397)
LG Köln, Entscheidung vom 29.03.2017 - 28 O 337/15 (https://dejure.org/2017,57397)
LG Köln, Entscheidung vom 29. März 2017 - 28 O 337/15 (https://dejure.org/2017,57397)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (21)

  • BGH, 20.03.1968 - I ZR 44/66

    "Mephisto"; Grundlagen des Unterlassungsanspruchs wegen Verletzung des

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Wahrnehmungsberechtigt für die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen sind - neben den vom Verstorbenen ausdrücklich ermächtigten Personen - jedenfalls die Angehörigen i.S. des § 22 S. 4 KUG und § 194 Abs. 2 S. 1 i.Vm. § 77 Abs. 2 StGB, d.h. grundsätzlich der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten (BGH, NJW 1968, 1773, 1775 - Mephisto; NJW 2000, 2195, 2199 - Marlene Dietrich; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort und Bildberichterstattung, 5. Auflage, 20013, 5 Rn. 117; Korte, Praxis des Presserechts, § 1 Rn. 42 m.w.N.).

    Der BGH hat ausdrücklich entschieden, dass Angehörige unabhängig von ihrer Erbenstellung wahrnehmungsberechtigt sind, soweit das postmortale Persönlichkeitsrecht dem Schutz der (unvererblichen) ideellen Interessen dient (BGH, NJW 1968, 1773 - Mephisto).

    " Für die Wahrnehmung des postmortalen Ehrenschutzes hat die Rechtsprechung aber keine verbindliche Reihenfolge der "nächsten Angehörigen" aufgestellt und ersichtlich eine Mehrzahl von Antragsberechtigten zugelassen, von der auch nur einer im Einvernehmen mit den anderen zur Wahrung des postmortalen Persönlichkeitsschutzes berechtigt sein kann , wenn er ein ausreichendes Rechtsschutzbedürfnis dartut (vgl. BGHZ 50, 133 [140] = NJW 1968, 1773 = LM Art. 5 GrundG Nr. 27 L Mephisto; BGH, NJW 1974, 1371 =LM Art. 5 GrundG Nr. 35 = VersR 1974, 1080; OLG München, AfP 1989, 747 [748])." (OLG Köln, a.a.O.).

    Vielmehr schließt nach Auffassung der Kammer das Einverständnis eines wahrnehmungsberechtigten Angehörigen es grundsätzlich nicht aus, dass ein anderer Angehöriger gegen eine Berichterstattung über den Verstorbenen einschreitet (vgl. BGH, NJW 1968, 1773, 1775 -Mephisto; NJW 2000, 2195, 2198 - Marlene Dietrich).

    Deshalb wird der Verstorbene gegen schwerwiegende Entstellungen seines Lebensbildes, gegen die er sich selbst nicht mehr verteidigen kann, auf Verlangen seiner Angehörigen geschützt (BGH, NJW 1968, 1773 - Mephisto).

  • BGH, 01.12.1999 - I ZR 49/97

    Verwendung von Name und Bild Marlene Dietrichs zu Werbezwecken - BGH stärkt

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Wahrnehmungsberechtigt für die postmortalen Persönlichkeitsrechte des Verstorbenen sind - neben den vom Verstorbenen ausdrücklich ermächtigten Personen - jedenfalls die Angehörigen i.S. des § 22 S. 4 KUG und § 194 Abs. 2 S. 1 i.Vm. § 77 Abs. 2 StGB, d.h. grundsätzlich der überlebende Ehegatte oder Lebenspartner und die Kinder des Abgebildeten (BGH, NJW 1968, 1773, 1775 - Mephisto; NJW 2000, 2195, 2199 - Marlene Dietrich; Burkhardt, in: Wenzel, Das Recht der Wort und Bildberichterstattung, 5. Auflage, 20013, 5 Rn. 117; Korte, Praxis des Presserechts, § 1 Rn. 42 m.w.N.).

    Vielmehr schließt nach Auffassung der Kammer das Einverständnis eines wahrnehmungsberechtigten Angehörigen es grundsätzlich nicht aus, dass ein anderer Angehöriger gegen eine Berichterstattung über den Verstorbenen einschreitet (vgl. BGH, NJW 1968, 1773, 1775 -Mephisto; NJW 2000, 2195, 2198 - Marlene Dietrich).

  • BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

    Kaisen - Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und Schutz der

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Der Schutzbereich des postmortalen Persönlichkeitsrechts ist zwar enger als der des Allgemeinen Persönlichkeitsrechts einer lebenden Person (BVerfG, NJW 2001, 594 - Willy Brandt; NJW 2001, 2957 - Wilhelm Kaisen).

    Der Schutz kann nicht etwa im Zuge einer Güterabwägung relativiert werden (BVerfG, NJW 2001, 2957).

  • BVerfG, 15.12.1999 - 1 BvR 653/96

    Caroline von Monaco II

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Die Erwartung, dass die Umwelt die Angelegenheiten oder Verhaltensweisen in einem Bereich mit Rückzugsfunktion nur begrenzt oder nicht zur Kenntnis nimmt, muss daher situationsübergreifend und konsistent zum Ausdruck gebracht werden (BVerfG, NJW 2000, 1021, 1022).
  • BGH, 18.09.2012 - VI ZR 291/10

    Persönlichkeitsschutz in der Presse: Wort- und Bildberichterstattung über die

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Der verfassungsrechtliche Schutz der Privatsphäre umfasst - zu Lebzeiten - das Recht des Einzelnen, selbst zu bestimmen, ob und inwieweit sein persönlicher Gesundheitszustand in der Öffentlichkeit bekannt gemacht wird (BGH, GRUR 2013, 91, 92).
  • BGH, 09.11.1995 - I ZR 212/93

    Wegfall der Wiederholungsgefahr I - Wiederholungsgefahr

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Die Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich nur durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH, NJW 1996, 723; BGH, NJW-RR 2002, 608 f.).
  • BGH, 31.05.2001 - I ZR 82/99

    Weit-Vor-Winter-Schluß-Verkauf; Unterlassungserklärung mit aufschiebender

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Die Wiederholungsgefahr kann grundsätzlich nur durch Abgabe einer ausreichend strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt werden (vgl. BGH, NJW 1996, 723; BGH, NJW-RR 2002, 608 f.).
  • BGH, 14.10.2008 - VI ZR 260/06

    Veröffentlichung von Bildern von Prinzessin Caroline von Hannover und Prinz Ernst

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Dass sich die Klägerin selbst ab 2008 mehrfach in der Öffentlichkeit zu dem Gesundheitszustand ihres Mannes geäußert hat, führt grundsätzlich schließlich nicht dazu, dass der Verstorbene selbst Berichterstattungen über seinen Geisteszustand dulden müsste (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 260/06, BeckRS 2008, 23925).
  • OLG Dresden, 12.07.2011 - 4 U 188/11

    Unterlassungsklage; Geldentschädigung

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Tatsachen, welche die physische und psychische Gesundheit betreffen, sind grundsätzlich dem engsten Bereich der menschlichen Existenz zuzurechnen (OLG Dresden, NJW 2012, 782, 784).
  • BGH, 08.10.2008 - 3 StR 359/08

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Tateinheit; teilweise identische

    Auszug aus LG Köln, 29.03.2017 - 28 O 337/15
    Dass sich die Klägerin selbst ab 2008 mehrfach in der Öffentlichkeit zu dem Gesundheitszustand ihres Mannes geäußert hat, führt grundsätzlich schließlich nicht dazu, dass der Verstorbene selbst Berichterstattungen über seinen Geisteszustand dulden müsste (vgl. BGH, Urteil vom 14.10.2008, Az. VI ZR 260/06, BeckRS 2008, 23925).
  • BGH, 23.01.1980 - VIII ZR 218/78
  • BVerfG, 24.02.1971 - 1 BvR 435/68

    Mephisto - Kunstfreiheit und Persönlichkeitsrecht

  • BVerfG, 10.10.1995 - 1 BvR 1476/91

    "Soldaten sind Mörder"

  • BGH, 02.03.2010 - VI ZR 23/09

    Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Klage gegen Internetveröffentlichung der

  • BVerfG, 03.06.1987 - 1 BvR 313/85

    Strauß-Karikatur

  • BVerfG, 22.08.2006 - 1 BvR 1168/04

    Der blaue Engel

  • BVerfG, 25.08.2000 - 1 BvR 2707/95

    Zur "Gedenkmünze" für Willy Brandt

  • BGH, 04.06.1974 - VI ZR 68/73

    Persönlichkeitsschutz Verstorbener - Grobe Entstellung - Angehörige -

  • BGH, 03.05.1977 - VI ZR 24/75

    Verletzung des Persönlichkeitsrechts durch Behauptungen in einem Zeitungsartikel

  • OLG München, 28.07.1989 - 21 U 2754/88

    Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung ; Veröffentlichung des Urteilstenors ;

  • OLG Köln, 24.09.1998 - 15 U 122/98

    Postmortaler Ehrenschutz; Wahlwerbung

  • OLG Köln, 30.11.2017 - 15 U 67/17

    Umfang und Inhalt des postmortalen Persönlichkeitsrechts

    Auf die Berufung der Beklagten wird das am 29.03.2017 verkündete Urteil des Landgerichts Köln - 28 O 337/15 - teilweise abgeändert und insgesamt klarstellend wie folgt neu gefasst:.

    Die Beklagte beantragt, das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.03.2017 (AZ. 28 O 337/15) teilweise abzuändern und die Klage in vollem Umfang abzuweisen.

    Im Wege der Anschlussberufung beantragt die Klägerin, das Urteil des Landgerichts Köln vom 29.03.2017 zum Az. 28 O 337/15 teilweise abzuändern und insgesamt dahingehend neu zu fassen, der Beklagten bei Vermeidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu 250.000,- EUR, ersatzweise Ordnungshaft, oder Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, letztere zu vollziehen an einem der Geschäftsführer, zu untersagen, Inhalte aus der Kranken- und Betreuungsakte von E und/oder ärztliche Befunde bezüglich E und/oder Details zu seinem Krankenhausaufenthalt zu veröffentlichen und/oder zu verbreiten und/oder veröffentlichen und/oder verbreiten zu lassen, wenn dies geschieht wie in "E2" Nr. XX vom 02.05.2015 durch die Formulierungen:.

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