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   Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06-2   

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https://dejure.org/2007,40784
Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06-2 (https://dejure.org/2007,40784)
Generalbundesanwalt, Entscheidung vom 05.04.2007 - 3 ARP 156/06-2 (https://dejure.org/2007,40784)
Generalbundesanwalt, Entscheidung vom 05. April 2007 - 3 ARP 156/06-2 (https://dejure.org/2007,40784)
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Volltextveröffentlichung

  • archive.org PDF

    Strafanzeige gegen Donald Rumsfeld und andere wegen Kriegsverbrechen und Folter

Besprechungen u.ä. (2)

  • nomos.de PDF (Entscheidungsbesprechung)

    Der Fall Rumsfeld - Ein Begräbnis Dritter Klasse für das Völkerstrafgesetzbuch? (Dr. Denis Basak; KritV 2007, 333-365)

  • blaetter.de (Aufsatz mit Bezug zur Entscheidung)

    Kriegsjustiz durch die Hintertür (Helmut Kramer; Blätter für deutsche und internationale Politik 2/2010, 5-8)

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 21.02.2001 - 3 StR 372/00

    Völkerrechtliche Strafverfolgungspflicht

    Auszug aus Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 11.12.1998 - 2 ARs 499/98

    Bestimmung eines zuständigen Gerichts nach § 13 a Strafpzozeßordnung (StPO);

    Auszug aus Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 27.11.1998 - 3 StR 436/98

    Berücksichtigung ausländerrechtlicher Folgen bei der Strafzumessung

    Auszug aus Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 11.02.1999 - 2 ARs 51/99

    Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt

    Auszug aus Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06
    Zur Begründung der deutschen Gerichtsbarkeit für die Verfolgung von Straftaten, die von Ausländern im Ausland an Ausländern verübt worden sind, bedarf es jedoch eines legitimierenden inländischen Anknüpfungspunkts (BGH NStZ 1999, 236; BGHR StGB § 6 Nr. 1 Völkermord 2; offen gelassen BVerfG, NStZ 1999, 240, 243; BGHSt 46, 292, 306 f.).
  • BGH, 12.08.1999 - 3 ARs 9/99

    Strafanzeige; Völkermord; Zuständiges Gericht nach § 13a StPO;

    Auszug aus Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06
    Es mag offen bleiben, ob die den angezeigten Personen zugeschriebenen Vorwürfe auf der Grundlage der pauschalierenden Darstellung in der Anzeige überhaupt einen hinreichenden Grad an Konkretisierung und Individualisierung aufweisen, um eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 13a StPO vorzunehmen, denn der Gerichtsstand kann nicht für pauschal geschilderte Gesamtkomplexe bestimmt werden (vgl. hierzu BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 1 und 2).
  • BGH, 27.10.1993 - 2 ARs 164/93

    Gerichtsstandsbestimmung - Kriegsverbrechen in Bosnien - Benennung des

    Auszug aus Generalbundesanwalt, 05.04.2007 - 3 ARP 156/06
    Es mag offen bleiben, ob die den angezeigten Personen zugeschriebenen Vorwürfe auf der Grundlage der pauschalierenden Darstellung in der Anzeige überhaupt einen hinreichenden Grad an Konkretisierung und Individualisierung aufweisen, um eine Zuständigkeitsbestimmung nach § 13a StPO vorzunehmen, denn der Gerichtsstand kann nicht für pauschal geschilderte Gesamtkomplexe bestimmt werden (vgl. hierzu BGHR StPO § 13a Anwendungsbereich 1 und 2).
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