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   BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23   

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https://dejure.org/2023,37269
BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23 (https://dejure.org/2023,37269)
BGH, Entscheidung vom 31.10.2023 - 3 StR 306/23 (https://dejure.org/2023,37269)
BGH, Entscheidung vom 31. Oktober 2023 - 3 StR 306/23 (https://dejure.org/2023,37269)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • IWW

    § 154a Abs. 2 StPO, § ... 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 2 Satz 2 VStGB, § 11 VStGB, § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 VStGB, § 8 Abs. 6 Nr. 2 und 3, § 9 VStGB, § 11 Abs. 2 Satz 2 VStGB, § 211 Abs. 2 StGB, § 223 Abs. 1, § 224 Abs. 1 Nr. 2 und 5 StGB, § 1 Satz 1 VStGB, § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB

  • Wolters Kluwer

    Angriff im Sinne des Tatbestandes als eine in militärische Feindseligkeiten eingebundene Gewaltanwendung gegen einen Gegner; Tateinheit der Tatbestände des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung mit dem besonders schweren Kriegsverbrechen des Einsatzes ...

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de

Kurzfassungen/Presse (2)

  • bundesgerichtshof.de (Pressemitteilung)

    Verurteilung wegen eines in Syrien begangenen besonders schweren Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung rechtskräftig

  • tp-presseagentur.de (Kurzinformation)

    Verurteilung wegen eines in Syrien begangenen besonders schweren Kriegsverbrechens des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung rechtskräftig

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2024, 978
  • StV 2024, 402
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BGH, 28.01.2021 - 3 StR 564/19

    Zur Immunität eines staatlichen Hoheitsträgers bei Kriegsverbrechen

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Die Tatbestände des - teils versuchten - Mordes und der gefährlichen Körperverletzung treten nicht hinter das besonders schwere Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung zurück, da der Tatbestand des Völkerstrafgesetzbuches den Unrechtsgehalt der allgemeinen Tatbestände nicht erfasst (vgl. allgemein zu den Maßstäben BGH, Urteil vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 82).

    Schließlich liegt trotz der Verletzung verschiedener höchstpersönlicher Rechtsgüter insgesamt Tateinheit vor, da der Angeklagte lediglich eine Handlung vornahm (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. Januar 2022 - 3 StR 245/21, NStZ 2022, 743 Rn. 9 mwN; vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 80, 84).

  • BGH, 12.08.2021 - 3 StR 441/20

    NSU-Urteil gegen Zschäpe und zwei Mitangeklagte rechtskräftig

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Nach den insoweit geltenden Maßstäben (vgl. etwa BGH, Beschluss vom 12. August 2021 - 3 StR 441/20, BGHSt 66, 226 Rn. 29 f.) ergeben sich aus den im Rahmen der Sachrüge allein beachtlichen Urteilsgründen keine Widersprüche, Lücken, Unklarheiten oder Verstöße gegen ein Denkgesetz oder einen gesicherten Erfahrungssatz.
  • BGH, 06.06.2019 - StB 14/19

    Begründung der Beschuldigteneigenschaft durch die Stärke des Tatverdachts

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Ungeachtet der Frage, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts für die genannten Delikte hier trotz der nicht deckungsgleichen Tatbestandsmerkmale als Annex zu der nach § 1 Satz 1 VStGB eröffneten Zuständigkeit für das Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung ergeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71 mwN), ist der Geltungsbereich zumindest nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB eröffnet (s. zum Mord BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118; zu Körperverletzungsdelikten in Syrien BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53).
  • BGH, 27.01.2022 - 3 StR 245/21

    Jugendstrafrecht: Anordnung eines Zuchtmittels neben einer zur Bewährung

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Schließlich liegt trotz der Verletzung verschiedener höchstpersönlicher Rechtsgüter insgesamt Tateinheit vor, da der Angeklagte lediglich eine Handlung vornahm (vgl. etwa BGH, Urteile vom 27. Januar 2022 - 3 StR 245/21, NStZ 2022, 743 Rn. 9 mwN; vom 28. Januar 2021 - 3 StR 564/19, BGHSt 65, 286 Rn. 80, 84).
  • BGH, 27.07.2017 - 3 StR 57/17

    Strafbarkeit von Leichenschändungen in bewaffneten Konflikten (Leichnam als nach

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Der insoweit erforderliche funktionale Zusammenhang (vgl. dazu näher BGH, Urteil vom 27. Juli 2017 - 3 StR 57/17, BGHSt 62, 272 Rn. 55 mwN) ist bei Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung evident (s. BT-Drucks. 14/8524 S. 25), wie hier zudem die vorangegangenen Ausführungen zeigen.
  • BGH, 04.04.2019 - AK 12/19

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate (Vollzug der Untersuchungshaft

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Insoweit ist anerkannt, dass bei einer komplexen Bürgerkriegslage unter Beteiligung einer Vielzahl staatlicher und nichtstaatlicher Akteure mit unterschiedlichsten Interessen - wie etwa im Fall des syrischen Bürgerkriegs - bereits diejenige Person einem Gegner zuzurechnen sein kann, die den Absichten der Konfliktpartei entgegenstehende Ziele verfolgt (s. BGH, Beschluss vom 4. April 2019 - AK 12/19, NStZ-RR 2019, 229, 231 mwN).
  • BGH, 05.09.2019 - AK 47/19

    Rechtmäßigkeit einer Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus;

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Ungeachtet der Frage, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts für die genannten Delikte hier trotz der nicht deckungsgleichen Tatbestandsmerkmale als Annex zu der nach § 1 Satz 1 VStGB eröffneten Zuständigkeit für das Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung ergeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71 mwN), ist der Geltungsbereich zumindest nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB eröffnet (s. zum Mord BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118; zu Körperverletzungsdelikten in Syrien BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53).
  • BGH, 03.02.2021 - AK 1/21

    Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate; dringender Tatverdacht wegen

    Auszug aus BGH, 31.10.2023 - 3 StR 306/23
    Ungeachtet der Frage, ob sich die Anwendbarkeit deutschen Strafrechts für die genannten Delikte hier trotz der nicht deckungsgleichen Tatbestandsmerkmale als Annex zu der nach § 1 Satz 1 VStGB eröffneten Zuständigkeit für das Kriegsverbrechen des Einsatzes verbotener Methoden der Kriegsführung ergeben kann (vgl. BGH, Beschluss vom 6. Juni 2019 - StB 14/19, BGHSt 64, 89 Rn. 71 mwN), ist der Geltungsbereich zumindest nach § 7 Abs. 2 Nr. 2 StGB eröffnet (s. zum Mord BGH, Beschluss vom 3. Februar 2021 - AK 1/21 u.a., NStZ-RR 2021, 118; zu Körperverletzungsdelikten in Syrien BGH, Beschluss vom 5. September 2019 - AK 47/19, juris Rn. 53).
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