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AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs-230 Js 99/21-55/23 |
Zitiervorschläge
AG Jülich, Entscheidung vom 17. Januar 2024 - 17 Cs-230 Js 99/21-55/23 (https://dejure.org/2024,2382)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Verfahrensgang
- AG Jülich, 10.05.2023 - 17 Cs 55/23
- AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs-230 Js 99/21-55/23
Papierfundstellen
- MMR 2024, 363
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- LG Aachen, 27.07.2023 - 60 Qs 16/23
Ausspähen von Daten; Passwortsicherung; Dekompilierung
Auszug aus AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs 55/23
Nach der im Beschwerdeverfahren über die Ablehnung des Erlasses eines Strafbefehls durch das erkennende Gericht ergangenen Entscheidung des Landgerichts Aachen (LG Aachen, Beschl. vom 27.07.2023 - 60 Qs 16/23 -, juris = BeckRS 2023, 21018 = MMR 2023, 866 m. Anm. Kipker) stellt das Auslesen des Passwortes nach Dekompilierung des Objektcodes in den Quellcode auch eine Überwindung einer besonderen Zugangssicherung dar.Soweit dem Erfordernis der "besonderen Sicherung" ein viktimodogmatisches Element entnommen wird, wonach solche Verhaltensweisen auszunehmen sind, denen gegenüber das Opfer nicht schutzwürdig und -bedürftig ist (…Valerius, in: Graf/Jäger/Wittig/Valerius, Wirtschafts- und Steuerstrafrecht, 2. Aufl. 2017, StGB § 202a Rn. 19, Eisele, in: Schönke/Schröder, StGB, 30. Aufl. 2019, § 202 Rn. 1a; vor § 13 Rn. 70b, vgl. zum vorliegenden Fall auch Kipker, MMR 2023, 866, 868), führt dies hier zu keiner anderen Beurteilung.
- BGH, 13.05.2020 - 5 StR 614/19
Ausspähen von Daten (besondere Sicherung gegen unberechtigten Zugriff; …
Auszug aus AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs 55/23
Die Sicherung des Zugangs zu einer Datenbank durch ein Passwort reicht als Zugangssicherung im Sinne des Straftatbestandes aus (BGH Beschl. v. 13.05.2020 - N06 StR 614/19 -, juris = NStZ-RR 2020, 278). - BGH, 06.07.2010 - 4 StR 555/09
Skimming kein Ausspähen von Daten; gewerbs- und bandenmäßige Fälschung von …
Auszug aus AG Jülich, 17.01.2024 - 17 Cs 55/23
Es genügt, dass der Täter durch die Schutzvorkehrung zu einer Zugangsart gezwungen wird, die der Verfügungsberechtigte erkennbar verhindern wollte (BGH, Beschl. v. 06.07.2010 - 4 StR 555/09 -, Rn. 6, juris = BeckRS 2010, 18206).