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AG Frankfurt/Main, 04.08.2022 - 31 C 236/22 (96) |
Zitiervorschläge
AG Frankfurt/Main, Entscheidung vom 04. August 2022 - 31 C 236/22 (96) (https://dejure.org/2022,23905)
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
- RA Kotz
Zugticketkauf: Erklärungsirrtum bei Fahrradtageskarte
Kurzfassungen/Presse
- jurios.de (Kurzinformation)
Wie es sich die Deutsche Bahn wegen 4,60 Euro mit einer Rechtsreferendarin verscherzte
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.04.1984 - VI ZR 191/82
Anfechtung des höchsten Gebots
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.08.2022 - 31 C 236/22
Zu den als Vertrauensschaden ersatzfähigen Positionen zählt grundsätzlich unter anderem auch der Gewinn, der dem Geschädigten dadurch entgangen ist, dass er den Abschluss eines anderen Geschäfts unterlassen hat (vgl. BGH, Urteil vom 17.04.1984, Az. VI ZR 191/82). - OLG Oldenburg, 30.10.2003 - 8 U 136/03
Schadensersatz statt der Leistung ; Nicht erbrachte Erfüllung aus Kaufvertrag ; …
Auszug aus AG Frankfurt/Main, 04.08.2022 - 31 C 236/22
Der sog. Irrtum in der Erklärungshandlung liegt vor, wenn der äußere Erklärungstatbestand nicht dem Willen des Erklärenden entspricht, etwa beim Verschreiben oder Vertippen (vgl. OLG Oldenburg, Urteil vom 30.10.2003, Az. 8 U 136/03, auch für ein Internetgeschäft).