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   OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17   

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https://dejure.org/2017,14931
OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17 (https://dejure.org/2017,14931)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24.04.2017 - 1 W 642/17 (https://dejure.org/2017,14931)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 24. April 2017 - 1 W 642/17 (https://dejure.org/2017,14931)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • openjur.de
  • BAYERN | RECHT

    BGB §§ 2094 Abs. 1 Satz 1, 2270 Abs. 2
    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament auf die Wirkungen der Anwachsung

  • IWW

    BGB §§ 2094 Abs. 1 S. 1, 2270 Abs. 2

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2069, 2094 Abs. 1 S. 1, 2269, 2270 Abs. 2
    Wirkungen der Anwachsung werden von der Wechselbezüglichkeit bei einem Ehegattentestament erfasst

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Wechselbezüglichkeit eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wirkungen der Anwachsung bei Wegfall eines von zwei eingesetzten Schlusserben

  • rewis.io

    Erstreckung der Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei einem Ehegattentestament auf die Wirkungen der Anwachsung

  • ra.de
  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB §§ 2094 Abs. 1 S. 1, 2270 Abs. 2
    Wechselbezüglichkeit eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wirkungen der Anwachsung bei Wegfall eines von zwei eingesetzten Schlusserben

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 2094 Abs. 1 S. 1, 2270 Abs. 2
    Wechselbezüglichkeit eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Wirkungen der Anwachsung bei Wegfall eines von zwei eingesetzten Schlusserben

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anwachsung bei Wegfall eines testamentarisch eingesetzten Schlusserben

  • rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de (Kurzinformation)

    Bei Ehegattentestamenten sind die Regelungen über die Anwachsung von der Wechselbezüglichkeit erfasst

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament - Nur ein Ehegatte hat Kinder

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2017, 708
  • DNotZ 2018, 148
  • FGPrax 2017, 183
  • FamRZ 2017, 1624
  • Rpfleger 2017, 709
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (5)

  • AG Regensburg, 29.11.2016 - 553 VI 2427/16

    Erteilung eines Erbscheins

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
    Die Beschwerde des Beteiligten zu 2 gegen den Beschluss des Amtsgerichts Regensburg vom 29. November 2016, Az. 553 VI 2427/16, mit dem Antrag auf Einziehung des erteilten Erbscheins wird zurückgewiesen.
  • OLG Düsseldorf, 22.01.2016 - 3 Wx 20/15
    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
    Dann beschränkt sich die Beschwer auf den Erbteil, den der Beschwerdeführer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge für sich in Anspruch genommen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 -15 W 341/14, juris, Rn. 7; ihm folgend - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 3 Wx 20/15, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 05.08.2015 - 15 W 341/14

    Berechnung des Nachlasswerts im Verfahren der Beschwerde gegen die Erteilung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
    Dann beschränkt sich die Beschwer auf den Erbteil, den der Beschwerdeführer im Rahmen der gesetzlichen Erbfolge für sich in Anspruch genommen hat (OLG Hamm, Beschluss vom 05. August 2015 -15 W 341/14, juris, Rn. 7; ihm folgend - unter Aufgabe seiner früheren Rechtsprechung - auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. Januar 2016 - 3 Wx 20/15, juris Rn. 24).
  • OLG Hamm, 28.01.2015 - 15 W 503/14

    Erbverzicht mit Folgen

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
    b) Die Wechselbezüglichkeit der Verfügungen umfasst auch die Wirkungen der Anwachsung (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 28. Januar 2015 - 15 W 503/14, juris Rn. 27 ff.; BeckOK-BGB/Litzenburger, Stand 1. November 2016, § 2270 Rn. 4 und § 2094 Rn. 6; jurisPK-BGB/Reymann, Stand 15. März 2017, § 2270 Rn. 57; Keller, ZEV 2002, 439 ff.).
  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Nürnberg, 24.04.2017 - 1 W 642/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 16. Januar 2002 (IV ZB 20/01, juris).
  • OLG München, 05.11.2020 - 31 Wx 415/17

    Auslegung eines Erbvertrages zur Bindungswirkung bei fehlender Regelung zur

    bb) Dieser Ansatz lässt sich aber nicht ohne weiteres auf die sonstigen Fälle eines Wegfalls des ursprünglich Bedachten übertragen (so aber OLG Nürnberg DNotz 2018, 148 m abl Anm Braun für den Fall, dass einer von zwei in einem Ehegattentestament eingesetzten Schlusserben ohne Hinterlassung von Abkömmlingen wegfällt im Hinblick auf § 2270 Abs. 2 BGB; OLG Hamm MittBayNot 2015, 413 betreffend die Anwachsung infolge des Zuwendungsverzichts eines der Schlusserben im Hinblick auf § 2270 Abs. 2).
  • OLG Frankfurt, 06.04.2023 - 21 W 3/23

    Wechselbezüglichkeit einer Erbeinsetzung bei Anwachsung

    Ausgehend von der herrschenden Meinung, der sich der Senat anschließt, wird der durch Anwachsung vergrößerte Erbteil jedenfalls dann von der Wechselbezüglichkeit erfasst, wenn diese nicht ausschließlich aufgrund des § 2094 BGB eintritt (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2017 - 1 W 642/17, juris Rn. 20-22; OLG Hamm, Beschluss vom 28.01.2015 - 15 W 503/14, juris Rn. 27, 30; Burandt/Rojahn/ Czubayko, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2094, Rn. 8; BeckOGK/Gierl, Stand 01.12.2022, 3 2094 Rn. 43; Keim ZEV 2019, 683,684, Litzenburger, FD-ErbR 2020, 433980).

    Dass bei einem entsprechenden, feststellbaren Willen der Erblasser auch der sich durch Anwachsung vergrößernde Erbteil an der Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung teilnehmen kann, wird von der überwiegenden Auffassung in Literatur und Rechtsprechung nicht ernsthaft in Zweifel gezogen (OLG Nürnberg, Beschluss vom 24.04.2017 - 1 W 642/17, juris Rn. 20-22; Burandt/Rojahn/ Czubayko, 4. Aufl. 2022, BGB, § 2094, Rn. 8; BeckOGK/Gierl, Stand 01.12.2022, 3 2094 Rn. 43; Keim ZEV 2019, 683,684, Litzenburger, FD-ErbR 2020, 433980).

    Soweit das Oberlandesgericht München den Einwand der Einheitlichkeit des Erbteils unter Hinweis auf die begrenzte Wirkung der Unwirksamkeit i.S.d. § 2289 Abs. 1 S.2 BGB, die nur Teile einer letztwilligen Verfügung erfassen kann ("soweit"), als nicht durchgreifend erachtet (in diesem Sinne auch Braun, DNotZ 2018, 148, 155), so vermag dies nicht zu überzeugen.

  • AG Wipperfürth, 18.10.2022 - 8 VI 113/22
    Wechselbezüglichkeit umfasst (vgl. OLG Nürnberg, FGPrax 2017, 183), so dass eine Abänderung gemäß § 2094 Abs. 3 BGB durch die Erblasserin nicht mehr möglich war.
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