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   OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16   

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https://dejure.org/2017,30585
OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16 (https://dejure.org/2017,30585)
OLG München, Entscheidung vom 24.07.2017 - 31 Wx 335/16 (https://dejure.org/2017,30585)
OLG München, Entscheidung vom 24. Juli 2017 - 31 Wx 335/16 (https://dejure.org/2017,30585)
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Volltextveröffentlichungen (12)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Anfechtung eines gemeinschaftlichen Testaments bezüglich Wirksamkeit früherer Verfügungen

  • mueller-schell.de (Ausführliche Zusammenfassung)

    Wirkung der Anfechtung des gemeinschaftlichen Testaments durch den überlebenden Ehegatten

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliche Testamente: Anfechtung der Schlusserbeneinsetzung gefährdet Alleinerbenstellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2018, 209
  • Rpfleger 2018, 27
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG München, 10.02.2015 - 31 Wx 427/14

    Gemeinschaftliches Testament: Anfechtung der im Testament getroffenen eigenen

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Der Beschwerdeführer hat das Testament vom ...2009 wirksam gemäß § 2079 BGB angefochten, sofern er darin die Beteiligten zu 2 und 3, seine Söhne, zu seinen Schlusserben eingesetzt hat, denn nach allgemeiner Ansicht kann der überlebende Ehegatte nach dem Eingehen einer neuen Ehe bzw. Lebenspartnerschaft seine eigenen, in einem gemeinschaftlichen Testament getroffenen wechselbezüglichen Verfügungen wegen Übergehens eines Pflichtteilsberechtigten entsprechend §§ 2281 ff. BGB nach dem Tod des Erstversterbenden anfechten (OLG München ZEV 2015, 474).

    (1) Gemäß § 2270 Abs. 1 BGB werden durch die wirksame Anfechtung einer wechselbezüglichen Verfügung grundsätzlich alle mit ihr im Abhängigkeitsverhältnis stehenden Verfügungen des anderen Ehegatten gleichfalls unwirksam (OLG München ZEV 2015, 474/475; Palandt/Weidlich a.a.O. § 2271 Rn. 33).

  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410).

    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell für das gesamte Testament zu bestimmen, vielmehr muss für dies jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2010, 1846/1848).

  • BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04

    Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    a) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931 m.w.N.).

    Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 2005, 1931).

  • OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09

    Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Ob Wechselbezüglichkeit im Sinne des § 2270 BGB vorliegt, ist nicht generell für das gesamte Testament zu bestimmen, vielmehr muss für dies jede einzelne Verfügung gesondert geprüft und bejaht werden (BGH NJW-RR 1987, 1410; OLG München FamRZ 2010, 1846/1848).
  • BGH, 16.07.1997 - IV ZR 356/96

    Auslegung einer testamentarischen Verfügung

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Bei der Testamentsauslegung gemäß § 133 BGB kommt es auf den wirklichen Willen des Erblassers an, ohne am buchstäblichen Sinne des Ausdrucks zu haften (BGH ZEV 1997, 376; FamRZ 2012, 26; Leipold in: MüKo/BGB, 7. Auflage § 2084 Rn. 1; Czubayko in: Burandt/Rojahn Erbrecht, 2. Auflage § 2084 Rn. 9; Firsching/Graf Nachlassrecht, 10. Auflage Rn. 1.133; Fleindl in: NK-Erbrecht 4. Auflage § 2084 Rn. 3).
  • BayObLG, 09.06.1999 - 1Z BR 53/99

    Zum Wiederaufleben eines Einzeltestaments bei Anfechtung eines gemeinschaftlichen

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der vom Beschwerdeführer zitierten Entscheidung des BayObLG vom 9.6.1999 (MittBayNot 2000, 119).
  • BGH, 26.09.1990 - IV ZR 131/89

    Verkündung einer Verfügung von Todes wegen

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Maßgeblich ist allein der übereinstimmende Wille der Ehegatten zum Zeitpunkt der Testamentserrichtung (BGHZ 112, 229/233).
  • BGH, 11.03.1999 - IX ZR 164/98

    Behandlung des Erlöses aus der Veräußerung massefremder Gegenstände

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Für die Annahme eines zur Anfechtung berechtigenden Irrtums des Beschwerdeführers ist mithin kein Raum, zumal darüber hinaus bei einer unterschriebenen Urkunde der Erfahrungssatz besteht, dass sie die vollständigen Willenserklärungen der Parteien richtig wiedergibt (BGH NJW 1999, 1709; Thomas/Putzo/Reichold ZPO 38. Auflage § 416 Rn. 3).
  • BGH, 28.02.2007 - XII ZB 165/06

    Kostenentscheidung nach isolierter Zurücknahme einer Folgesache

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    Das Beschwerdegericht kann die Kostenentscheidung nur auf Ermessensfehler überprüfen, also etwa darauf, ob maßgebliche Tatsachen nicht ermittelt oder unberücksichtigt gelassen worden sind (BGH NJW-RR 2007, 1586/1588 zu § 93 a Abs. 1 Satz 2 ZPO a.F.; OLG Hamm, Beschuss vom 3.1.2013, Rz. 8, zitiert nach Juris; Keidel/Zimmermann, a.a.O.).
  • RG, 06.11.1930 - IV 82/30

    Tritt dann, wenn nach Errichtung eines wechselseitigen Testaments der überlebende

    Auszug aus OLG München, 24.07.2017 - 31 Wx 335/16
    a) Allerdings besteht grundsätzlich die Möglichkeit, dass nach der erfolgreichen Anfechtung eines Testaments ein früheres oder späteres Testament, dass wegen der wechselbezüglichen Verfügungen an sich nichtig ist, Wirksamkeit erlangt (RGZ 65, 275; 130, 213; Musielak a.a.O. Rn. 45; Staudinger/Kanzleiter BGB § 2271 Rn. 76).
  • OLG Hamm, 12.08.2021 - 15 W 257/21

    Wenn die Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments ergibt, dass der Erblasser

    Der grundsätzlich gegebenen Anfechtbarkeit (OLG München ZEV 2015, 474 m. w. N. - juris Rz.11; OLG München FamRZ 2018, 209; Staudinger/Kanzleiter, Neubearbeitung 2019, § 2271 Rn. 69 m. w. N.) könnte im vorliegenden Fall ein sich im Wege der Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments ergebender Anfechtungsausschluss entgegen stehen.
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