Rechtsprechung
OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
BGB § 133; ; BGB § 2084; ; BGB § 2270 Abs. 1; ; BGB § 2270 Abs. 2
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 133 § 2084 § 2270 Abs. 1, 2
Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments zur Wechselbezüglichkeit der Verfügungen bei späterem Abänderungsvorbehalt bezüglich eines Gegenstandes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Voraussetzungen für das Heranziehen der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB; Wechselbezüglichkeit zwischen Verfügungen von Ehegatten in einem gemeinschaftlichen Testament
Verfahrensgang
- AG Starnberg - VI 23/05
- LG München II, 22.03.2007 - 6 T 5955/05
- OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Papierfundstellen
- FamRZ 2008, 728
Wird zitiert von ... (11) Neu Zitiert selbst (8)
- BayObLG, 17.03.2005 - 1Z BR 106/04
Wechselbezüglichkeit von Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei …
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - BGH, 22.03.1972 - IV ZR 134/70
Abgrenzung von Vermächtnisanordnung und testamentarischer Erbeinsetzung - …
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Die Auslegung des Tatrichters muss nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934). - BGH, 24.02.1993 - IV ZR 239/91
Testamentsauslegung bei Auflagenanordnung - Beweislast für Vollziehungsanspruch
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270).
- BayObLG, 25.03.1999 - 1Z BR 101/98
Zur ergänzenden Auslegung und Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Diese Auslegungsregel ist erst dann heranzuziehen, wenn nach Überprüfung aller inner- und außerhalb des Testaments liegenden Umstände verbleibende Zweifel nicht zu beseitigen sind (BayObLG FamRZ 1999, 1388/1389). - BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86
Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments - …
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Enthält ein gemeinschaftliches Testament keine klare und eindeutige Anordnung zur Wechselbezüglichkeit, muss diese nach den allgemeinen Auslegungsgrundsätzen und für jede Verfügung gesondert ermittelt werden (BGH NJW-RR 1987, 1410). - BayObLG, 09.08.2001 - 1Z BR 29/01
Auslegung eines Testaments
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270). - BayObLG, 22.02.2005 - 1Z BR 94/04
Alleinerbschaft bei Zuwendung des Immobilienvermögens und des verbleibenden …
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
Die Auslegung des Tatrichters muss nicht zwingend sein; es genügt, wenn sie nur möglich ist (BGH FamRZ 1972, 561/562; BayObLG FamRZ 2005, 1933/1934). - OLG Hamm, 15.07.2003 - 15 W 178/03
Wechselbezüglichkeit der Ersatzerbenberufung
Auszug aus OLG München, 06.07.2007 - 31 Wx 33/07
aa) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (BayObLG FamRZ 2005, 1931; OLG Hamm FamRZ 2004, 662).
- OLG Saarbrücken, 12.12.2017 - 5 W 53/17
Pflichtteilsrecht: Anforderungen an eine Pflichtteilsentziehung
Die auf Geschäftspapier getroffene Regelung, mit der sich die Ehegatten zunächst - unter Übergehung ihrer Abkömmlinge - wechselseitig zu Alleinerben und die gemeinsamen Kinder zu Erben des Längstlebenden eingesetzt haben, ist Ausdruck einer gemeinsamen Vermögensplanung, die hier ersichtlich zu dem Zweck erfolgte, den familiären Hotelbetrieb aufrecht zu erhalten, dem Überlebenden die Lebensgrundlage zu sichern und nach dessen Tode das Vermögen den gemeinsamen Kindern zukommen zu lassen (vgl. OLG München, FamRZ 2008, 728). - OLG Düsseldorf, 14.09.2007 - 3 Wx 131/07
Auslegung eines gemeinschaftlichen Ehegatten-Testaments bei gegenseitiger …
Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG München - 31 Wx 33/07 - vom 06.07.2007 bei Juris;… - 31 Wx 108/06 - vom 16.04.2007 a.a.O.; OLG Hamm FamRZ 2004, 662). - OLG München, 23.07.2008 - 31 Wx 34/08
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung von in verschiedenen Urkunden …
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42;… MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.).
- KG, 04.02.2021 - 19 W 1118/20
Voraussetzungen für gemeinschaftliches wechselbezügliches Testament
Rückschlüsse aus dem Testament des Erblassers aus ... auf den Willen der Ehefrau im Jahre ... sind nicht möglich (vgl. auch OLG München, Beschluss v. 6.7.2007, 31 Wx 33/07, Rn. 21). - OLG München, 08.04.2009 - 31 Wx 121/08
Internationales Privatrecht: Anzuwendendes Erbrecht bei Tod eines deutschen …
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln und allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden oder ob dem Testament ein Inhalt beigegeben wurde, welcher mit dessen Wortlaut nicht im Einklang steht oder ob die Auslegung auf nicht verfahrensfehlerfrei getroffenen Feststellungen zu Auslegungsanhaltspunkten gestützt ist (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49;… MünchKomm BGB/Leipold 4. Aufl. § 2084 Rn. 147 f.). - OLG München, 30.07.2008 - 31 Wx 29/08
Gemeinschaftliches Testament: Auslegung der Formulierung "Sollte es Gott dem …
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42;… MünchKommBGB/Leipold 4. Aufl. § 2087 Rn. 47 ff.). - OLG Saarbrücken, 17.12.2021 - 5 U 22/21
Zur Verneinung der Wechselbezüglichkeit der Schlusserbeneinsetzung des …
Unter Umständen kann die Regelung Ausdruck einer gemeinsamen Vermögensplanung sein, die zu dem Zweck erfolgte, dem Überlebenden die Lebensgrundlage zu sichern und nach dessen Tode das Vermögen den gemeinsamen Kindern zukommen zu lassen (vgl. Senat, Beschluss vom 12. Dezember 2017 - 5 W 53/17, NJW 2018, 957; OLG München, FamRZ 2008, 728). - OLG München, 20.04.2010 - 31 Wx 83/09
Gemeinschaftliches Testament: Wechselbezüglichkeit einer Ersatzerbenberufung
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42 ). - OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 18/08
Notarrecht: Auskehrung eines auf einem Notaranderkonto hinterlegten gepfändeten …
Dabei kommt es insbesondere darauf an, ob die Auslegung der Tatsacheninstanz gegen gesetzliche Auslegungsregeln, allgemeine Denk- und Erfahrungsgrundsätze oder Verfahrensvorschriften verstößt, ob in Betracht kommende andere Auslegungsmöglichkeiten nicht in Erwägung gezogen oder wesentliche Umstände übersehen wurden (vgl. BGHZ 121, 357/363; BayObLG FamRZ 2002, 269/270; OLG München FamRZ 2008, 728;… Keidel/Meyer-Holz FGG 15. Aufl. § 27 Rn. 42, 49). - OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22
Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht
a) Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend getroffen, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen oder fallen soll (OLG Hamm, FamRZ 2004, 662; OLG München, Beschluss vom 6. Juli 2007 - 31 Wx 33/07 -, juris; OLG München, Beschluss vom 16. April 2007 - 31 Wx 108/06 -, juris). - OLG München, 12.09.2008 - 31 Wx 20/08
Verfahrensrecht - Auf Notaranderkonto hinterlegtes Geld gepfändet: Rechtsbehelf?