Rechtsprechung
   OLG Hamm, 15.02.2019 - I-10 W 16/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2019,7686
OLG Hamm, 15.02.2019 - I-10 W 16/18 (https://dejure.org/2019,7686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15.02.2019 - I-10 W 16/18 (https://dejure.org/2019,7686)
OLG Hamm, Entscheidung vom 15. Februar 2019 - I-10 W 16/18 (https://dejure.org/2019,7686)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2019,7686) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ergeben einer Ersatzerbfolge mangels Feststellbarkeit entsprechender Verfügungsinhalte allein aus § 2069 BGB; Anwendbarkeit einer wechselbezüglich gewollten Verfügung auf Ersatzerbenbestimmung bei Feststellung von Anhaltspunkten für einen auf Einsetzung des oder der ...

  • rewis.io
  • erbrechtsiegen.de

    Testament - wechselbezüglich gewollte Verfügung für Ersatzerben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung des einzigen Sohnes als Schlusserben

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Vermutung einer wechselbezüglich gewollten Verfügung auf Ersatzerbenbestimmung

  • Jurion (Kurzinformation)

    Vermutung einer wechselbezüglich gewollten Verfügung auf Ersatzerbenbestimmung

  • esche.de (Kurzinformation)

    Keine Kumulation von Auslegungsregeln: Zur Wechselbezüglichkeit bei Ersatzerbschaft

  • rosepartner.de (Kurzinformation)

    Ersatzerbe beim Berliner Testament - Der Enkel springt nicht automatisch ein

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • Wolters Kluwer (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung eines Ehegattentestaments hinsichtlich der Einsetzung des einzigen Sohnes als Schlusserben

Verfahrensgang

  • AG Halle/Westfalen - 8 VI 85/17
  • AG Halle - 8 VI 85/17
  • OLG Hamm, 15.02.2019 - I-10 W 16/18

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2019, 718
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2019 - 10 W 16/18
    Im Verhältnis einer Schlusserbeneinsetzung einerseits und der Einsetzung des jeweils anderen Ehegatten als einzigen Erben andererseits unter Ausschluss des gemeinsamen Kindes beim Tod des zuerst versterbenden Ehegatten spricht für eine Wechselbezüglichkeit, dass sich die Ehegatten nur deshalb gegenseitig als Alleinerben beim Tod des zuerst Versterbenden eingesetzt haben, weil auch der Überlebende den gemeinsamen Sohn zu seinem Alleinerben berufen hat (s. dazu auch BGH Beschluss vom 16.01.2002 - IV ZB 20/01- juris Rn. 8).
  • OLG München, 28.09.2011 - 31 Wx 216/11

    Erbvertrag: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Auslegungsregel über die

    Auszug aus OLG Hamm, 15.02.2019 - 10 W 16/18
    Da jede Einsetzung eines Ersatzerben im Verhältnis zur Einsetzung des zunächst bedachten Erben eine selbständige, gesonderte Verfügung darstellt, ist die Frage einer Bindungswirkung nicht für die Einsetzung von Schlusserben oder Ersatzerben generell zu bestimmen; vielmehr ist sie für jede dieser Verfügungen gesondert zu klären (OLG München MDR 2011, 1361 ff - juris Rn. 21 m.w.N.).
  • OLG Brandenburg, 18.02.2020 - 3 W 9/20

    Nichtanwendbarkeit der Auslegungsregel des § 2270 Abs. 2 BGB

    Die Auslegungsregel gemäß § 2270 Abs. 2 BGB ist nur dann (sofern kein entgegenstehender Testierwille besteht) anwendbar, wenn sich die Einsetzung des Ersatzerben durch entsprechende Auslegung zweifelsfrei feststellen lässt, nicht jedoch, wenn die Annahme der Ersatzerbeneinsetzung allein auf der Auslegungsregel des § 2069 BGB beruht (vgl. zum Ganzen OLG München NJW-RR 2017, 907; OLG Hamm NJW-RR 2019, 718; Palandt/Weidlich, BGB, 79. Aufl., § 2270 Rz. 10).
  • OLG Düsseldorf, 11.05.2020 - 3 Wx 135/19

    Wegfall Bindungswirkung notarieller Erbvertrag bei Vorversterben der Schlusserbin

    Dem schließt der Senat sich an (ebenso OLG Brandenburg, BeckRS 2020, 6297; OLG Köln, BeckRS 2019, 25740; OLG Hamm, NJW-RR 2019, 718 und BeckRS 2017, 140093; OLG Schleswig, NJW-RR 2013, 1164, 1165; OLG München, NJW-RR 2012, 9, 10 und BeckRS 2010, 11135; a.A. OLG Celle, FamRZ 2013, 1164).
  • OLG Hamm, 20.04.2023 - 10 U 78/22

    Zuständigkeit; Landwirtschaftsgericht

    Wer sein Vermögen letztendlich an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, tut dies im Bewusstsein und Vertrauen darauf, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (Senat, Beschluss vom 15.02.2019, 10 W 16/18 -, juris; BGH, Beschluss vom 16. Januar 2002 - IV ZB 20/01 -, BGHZ 149, 363-370; OLG München, Beschluss vom 16.07.2012, 31 Wx 290/11 -, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht