Rechtsprechung
   KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2014,43380
KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14 (https://dejure.org/2014,43380)
KG, Entscheidung vom 19.12.2014 - 6 W 155/14 (https://dejure.org/2014,43380)
KG, Entscheidung vom 19. Dezember 2014 - 6 W 155/14 (https://dejure.org/2014,43380)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2014,43380) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (11)

  • Deutsches Notarinstitut

    BGB §§ 2069, 2270 Abs. 1
    Entfallen der Bindungswirkung von wechselseitigen Verfügungen eines gemeinschaftlichen Testaments bei Wegfall eines Schlusserben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments mit dem Tod des Erstversterbenden wegen Darstellung der Verfügungen als wechselbezüglich; Einsetzung des einen Ehegatten als Alleinerben und Bestimmung der gemeinsamen Kinder als Schlusserben; Entfallen der ...

  • degruyter.com(kostenpflichtig, erste Seite frei)

    Erbrecht

  • erbrechtsiegen.de

    Testamentsverfügungen zugunsten Ersatzerben eines weggefallenen Schlusserben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Bindungswirkung eines Berliner Testaments; Rechtsfolgen des Versterbens eines als Schlusserben eingesetzten Kindes vor Eintritt des Schlusserbfalls

  • rechtsportal.de

    BGB § 2069 ; BGB § 2094 Abs. 1 ; BGB § 2270 Abs. 1
    Bindungswirkung eines Berliner Testaments

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (10)

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Entfall der Bindungswirkung bei Vorversterben des Schlußerben

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Gemeinschaftliches Testament und die Bindungswirkung

  • wolterskluwer-online.de (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Eingeschränkte Bindungswirkung eines "Berliner Testaments" bei Vorversterben eines Kindes

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Enterbung eines in einem Berliner Testament eingesetzten Schlusserben möglich?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments

  • anwalt24.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament: Keine einseitigen Änderungen möglich

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berliner Testament

  • juraforum.de (Kurzinformation)

    Enkel erbt nicht automatisch, wenn der Sohn der Eltern stirbt

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Gemeinschaftliches Testament eines Ehepaars mit gegenseitiger Einsetzung als Alleinerben und der Kinder als Schlusserben erlangt mit Tod des Erstversterbenden Bindungswirkung für Überlebenden - Überlebender kann im gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen ...

Besprechungen u.ä.

  • Jurion (Entscheidungsbesprechung)

    Bindungswirkung eines gemeinschaftlichen Testaments bei Wegfall eines von mehreren Schlusserben

Verfahrensgang

  • AG Berlin-Neukölln - 62 VI 737/13
  • KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14

Papierfundstellen

  • MDR 2015, 226
  • FGPrax 2015, 83
  • FamRZ 2015, 876
  • Rpfleger 2015, 344
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 16.01.2002 - IV ZB 20/01

    Erbrecht - Wechselbezüglichkeit nach Wegfall des Schlußerben

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).

    Da das Testament für keine dieser Varianten einen hinreichenden Anhaltspunkt gibt und das Recht des Ersatzerben gemäß § 2099 BGB dem Anwachsungsrecht vorgeht, kommt vorliegend die Regelung des § 2069 BGB zur Anwendung, die auch bei Wegfall eines eingesetzten Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament entsprechende Anwendung finden kann (so BGH FamRZ 2002, 747 - 749, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; vgl. auch OLG München NJW-RR 2012, 9 - 10, zitiert nach juris, dort Rdz. 10).

  • OLG Schleswig, 21.02.2013 - 11 U 4/12

    Auslegung eines Testaments durch das Gericht im Notarregessprozess

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    Da sich die Ersatzerbenberufung vorliegend nicht durch eine individuelle Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments, sondern allein aufgrund der Anwendung der Zweifelsregelung des § 2069 BGB ermitteln ließe, kommt eine Bindungswirkung nach ständiger Rechtsprechung (BGH a.a.O., dort LS und Rdz. 17; OLG Schleswig FamRZ 2014, 248 - 250, zitiert nach juris, dort Rdz. 32; ders. FamRZ 2011, 66 - 68, zitiert nach juris, dort Rdz. 15) nicht in Betracht.
  • BGH, 16.06.1987 - IVa ZR 74/86

    Voraussetzungen der Zulässigkeit eines gemeinschaftlichen Testaments -

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    Richtig ist zwar, dass allein die Tatsache, dass Ehegatten gemeinschaftlich testieren, die Wechselbezüglichkeit ihrer Verfügungen noch nicht zu begründen vermag (BGH NJW-RR 1987, 1410 - 1411, zitiert nach juris, dort Rdz. 11), sondern dass die Wechselbezüglichkeit für jede Verfügung gesondert durch Auslegung zu ermitteln ist (BGH a.a.O. Rdz. 10/14).
  • OLG Köln, 09.08.2013 - 2 Wx 198/13

    Wechselbezüglichkeit der Erbeinsetzung der Kinder des Erblassers in einem

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    Es entspricht deshalb durchgehend obergerichtlicher Rechtsprechung, dass derartige Verfügungen zueinander wechselbezüglich im Sinne des § 2270 Abs. 1 BGB sind (OLG Köln ZErb 2014, 118, zitiert nach juris, dort LS.
  • OLG München, 13.09.2010 - 31 Wx 119/10

    Ehegattentestament: Wechselbezüglichkeit einer Schlusserbeneinsetzung

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    Auch die von dem Nachlassgericht zitierten Ausführungen von Musielak in MüKo, BGB, 6. Auflage 2013, § 2270 Rdnr. 12 sowie die Entscheidung des OLG München (NJW-RR 2011, 227 ff) stützen seine abweichende Auffassung nicht.
  • OLG München, 28.09.2011 - 31 Wx 216/11

    Erbvertrag: Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Auslegungsregel über die

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    Da das Testament für keine dieser Varianten einen hinreichenden Anhaltspunkt gibt und das Recht des Ersatzerben gemäß § 2099 BGB dem Anwachsungsrecht vorgeht, kommt vorliegend die Regelung des § 2069 BGB zur Anwendung, die auch bei Wegfall eines eingesetzten Schlusserben in einem gemeinschaftlichen Testament entsprechende Anwendung finden kann (so BGH FamRZ 2002, 747 - 749, zitiert nach juris, dort Rdz. 11; vgl. auch OLG München NJW-RR 2012, 9 - 10, zitiert nach juris, dort Rdz. 10).
  • OLG München, 01.12.2011 - 31 Wx 249/10

    Gemeinschaftliches Testament: Wirksame Errichtung bei Beitritt des anderen

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • OLG Schleswig, 25.06.2010 - 3 W 13/10

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Berufung zu Ersatzerben

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    Da sich die Ersatzerbenberufung vorliegend nicht durch eine individuelle Auslegung des gemeinschaftlichen Testaments, sondern allein aufgrund der Anwendung der Zweifelsregelung des § 2069 BGB ermitteln ließe, kommt eine Bindungswirkung nach ständiger Rechtsprechung (BGH a.a.O., dort LS und Rdz. 17; OLG Schleswig FamRZ 2014, 248 - 250, zitiert nach juris, dort Rdz. 32; ders. FamRZ 2011, 66 - 68, zitiert nach juris, dort Rdz. 15) nicht in Betracht.
  • OLG Brandenburg, 05.03.2014 - 4 U 40/12

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • OLG Schleswig, 27.01.2014 - 3 Wx 75/13

    Ehegattentestament: Änderungsbefugnis bei wechselbezüglicher Verfügung

    Auszug aus KG, 19.12.2014 - 6 W 155/14
    1 und Rdz. 16; OLG Schleswig FamRZ 2014, 1486 - 1487, zitiert nach juris, dort Rdz. 22; OLG Brandenburg ErbR 2014, 441 - 444, zitiert nach juris, dort Rdz. 31; OLG München NJW-RR 2012, 338 - 341, zitiert nach juris, dort Rdz. 28/29; vgl. auch BGH NJW 2002, 1126 - 1127, zitiert nach juris, dort Rdz. 8).
  • KG, 06.04.2018 - 6 W 13/18

    Auslegung eines gemeinschaftlichen Testaments: Schlusserbenstellung der

    42 Nach § 2270 Abs. 1 BGB sind in einem gemeinschaftlichen Testament getroffene Verfügungen dann wechselbezüglich und damit für den überlebenden Ehegatten bindend, wenn anzunehmen ist, dass die Verfügung des einen Ehegatten nicht ohne die Verfügung des anderen Ehegatten getroffen worden wäre, wenn also jede der beiden Verfügungen mit Rücksicht auf die andere getroffen worden ist und nach dem Willen der gemeinschaftlich Testierenden die eine mit der anderen stehen und fallen soll (vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14 m.w.N.; KG, Beschluss vom 24.5.2017 - 6 W 100/16,-, ErbR 2017, 512, Rn. 27).
  • OLG Brandenburg, 05.04.2022 - 3 U 144/20

    Rückzahlung von Nebenkostenvorauszahlungen im Zusammenhang mit der Anmietung

    Jedenfalls in einem Fall wie hier, in dem Instandhaltungs-, Instandsetzungs- und Wartungskosten überbürdet werden und sich die Wartung auf komplexe Anlagen wie Lüftung, Rauch- und Wärmeabzug, Klima/Kühlung, Wassersystem, Einbruchüberwachung, Gebäudetechnik, Kommunikation, Feuerschutz, Personenaufzüge, Fahrtreppen, Eingangs- und Türanlagen, Kundenzähl- und Werbeanlagen erstreckt, ist eine Kostenobergrenze erforderlich, zumal die Wartung in der Vertragsklausel nicht näher spezifiziert wird (so schon Senat, Urteil 22.12.2015 - 3 U 117/10, Rn. 26, BeckRS 2015, 1232; BeckOK/Specht, BGB, 26. Ed., Stand: 01.11.2021, § 535 Rn. 4443).
  • OLG Düsseldorf, 30.08.2018 - 3 Wx 67/18

    Auslegung eines Ehegatten-Testaments hinsichtlich der Anordnung von Vor- und

    Es ist daher zu fragen, welche Regelung die Ehegatten bei Errichtung des gemeinschaftlichen Testaments getroffen hätten, wenn sie die Möglichkeit des vorzeitigen Todes der C. bedacht hätten (vgl. KG FamRZ 2015, 876).
  • OLG München, 22.03.2016 - 34 Wx 393/15

    Wechselbezüglichkeit im Ehegattentestament - Keine Grundbuchberichtigung auf

    Wer sein Vermögen letzten Endes an die eigenen Kinder weitergeben will, sie aber trotzdem für den ersten eigenen Todesfall enterbt, macht dies im Bewusstwein und Vertrauen, dass wegen der Schlusserbeinsetzung des anderen Ehegatten das gemeinsame Vermögen eines Tages auf die Kinder übergehen wird (vgl. OLG München - 31. Zivilsenat - vom 1.12.2011, 31 Wx 249/210 = FGPrax 2012, 71/73; OLG Köln vom 9.8.2013, 2 Wx 198/13, juris Rn. 16; KG MittBayNot 2016, 154 mit krit. Anm. Braun).
  • KG, 04.12.2015 - 6 W 87/15

    Wechselbezüglichkeit letztwilliger Verfügungen / Bindungswirkung /

    Dann kann die Interessenlage für eine Wechselbezüglichkeit der Verfügungen sprechen, weil ein Ehegatte die mit der Einsetzung des anderen Ehegatten zum Alleinerben verbundene Enterbung der gemeinsamen Kinder regelmäßig nur im Hinblick darauf in Kauf nehmen wird, dass diese Kinder durch den anderen Ehegatten zugleich als Schlusserben eingesetzt werden und so jedenfalls im zweiten Erbgang am Familienvermögen teilhaben können (Senat, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14).
  • KG, 17.02.2021 - 6 W 1071/20

    Wechselbezügliche Verfügungen bei alleiniger Erbeinsetzung gemeinsamer Tochter

    Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18 , ErbR 2019, 50 -52, Rn. 14 ; Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14 , ErbR 2015, 501 , Rn. 14 ; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041, Rn. 14; Kappler a.a.O. Rn. 5; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung im ersten Testament wäre dies ohne die Freistellungsklausel naheliegend gewesen (vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14 , ErbR 2015, 5101 Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Celle, 31.01.2018 - 6 W 8/18

    Höhe des Stundensatzes für einen als Nachlasspfleger tätigen Rechtsanwalt;

    In einer weiteren Sache hat er die vom Amtsgericht angesetzten 75 EUR noch für angemessen erachtet; Nachlasspflegerin war eine Fachanwältin für Erbrecht, deren Tätigkeit im Wesentlichen in einfachem Schriftverkehr zur Verwaltung des Nachlasses sowie Handreichungen für das zum Nachlass gehörende Grundstück bestand (6 W 155/14).
  • KG, 12.02.2021 - 6 W 1071/20

    Auslegung eines Testaments hinsichtlich der Wechselbezüglichkeit der Einsetzung

    Die sprachliche Zusammenfassung als einheitliche Verfügung und Verwendung der Formulierungen "unsere gemeinsame Tochter" und "unseres gemeinsamen Vermögens oder des jeweiligen Vermögensanteils" reichen für die Feststellung der erforderlichen Abhängigkeit aber nicht aus (vgl. KG, Beschluss vom 10.7.2018 - 6 W 35/18, ErbR 2019, 50-52, Rn. 14; Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 501, Rn. 14; OLG München, Urteil vom 10.12.2008 - 20 U 2303/08, - ErbR 2009, 259-263, Rn. 99;BayObLG, Beschluss vom 4.3.1996 - 1Z BR 160/95, FamRZ 1996, 1041 , Rn. 14; Kappler a.a.O. Rn. 5; Braun in Burandt/Rojahn, Erbrecht, 3. Auflage, § 2270 Rn. 26 m.w.N.).

    Hinsichtlich der Schlusserbeneinsetzung im ersten Testament wäre dies ohne die Freistellungsklausel naheliegend gewesen (vgl. KG, Beschluss vom 19.12.2014 - 6 W 155/14, ErbR 2015, 5101 Rn. 14 m.w.N.).

  • OLG Celle, 29.11.2022 - 6 W 145/22

    Nachlasspflegervergütung; Prüfungs- und Begründungspflicht des Nachlassgerichts;

    In einer weiteren Sache hat er die vom Amtsgericht angesetzten 75 EUR noch für angemessen erachtet; Nachlasspflegerin war eine Fachanwältin für Erbrecht, deren Tätigkeit im Wesentlichen in einfachem Schriftverkehr zur Verwaltung des Nachlasses sowie Handreichungen für das zum Nachlass gehörende Grundstück bestand (6 W 155/14).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht