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   BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03   

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https://dejure.org/2003,5716
BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2003,5716)
BVerfG, Entscheidung vom 06.02.2003 - 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2003,5716)
BVerfG, Entscheidung vom 06. Februar 2003 - 1 BvR 188/03 (https://dejure.org/2003,5716)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung vor dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) auf Aussetzung einer Zwangsvollstreckung; Voraussetzungen für den Erlass einer einstweiligen Anordnung durch das Bundesverfassungsgericht; Folgen des Fehlens einer näheren ...

  • Judicialis

    GG Art. 14 Abs. 1 Satz 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung des Erben zur Erteilung von Auskünften gegenüber dem Pflichtteilsberechtigten

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • BVerfGK 1, 28
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 30.08.2000 - 1 BvR 2464/97

    Verhältnis der Testierfreiheit und des Verwandtenerbrecht zueinander

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03
    Das Bundesverfassungsgericht hat die Einzelheiten der gesetzlichen Regelungen des Pflichtteilsrechts, insbesondere die Ausgestaltung der Pflichtteilsentziehungsgründe in § 2333 BGB, bislang noch keiner näheren verfassungsrechtlichen Prüfung unterzogen (vgl. BVerfG, NJW 2001, S. 141 ).
  • BVerfG, 21.05.1996 - 1 BvR 1408/95

    Kein Erfolg für Betroffene der Bodenreform beim Flächenerwerbsprogramm im

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03
    Dabei müssen die Folgen, die eintreten würden, wenn eine einstweilige Anordnung nicht erginge, die Verfassungsbeschwerde aber Erfolg hätte, mit den Nachteilen abgewogen werden, die entstünden, wenn die einstweilige Anordnung erlassen würde, der Verfassungsbeschwerde aber der Erfolg zu versagen wäre (vgl. BVerfGE 94, 334 ; stRspr).
  • BVerfG, 07.10.1970 - 1 BvR 622/70

    Voraussetzungen für eine einstweilige Anordnung auf Außervollzugsetzung eines

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03
    Insbesondere ist dabei auf Seiten der Beschwerdeführerin zu prüfen, ob ihr ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Nachteil entstünde, wenn sich die angefochtenen Entscheidungen als verfassungswidrig erweisen sollten (vgl. BVerfGE 25, 367 ; 29, 179 ).
  • BVerfG, 29.04.1969 - 1 BvR 47/69

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Neuregelung des Berufrechts

    Auszug aus BVerfG, 06.02.2003 - 1 BvR 188/03
    Insbesondere ist dabei auf Seiten der Beschwerdeführerin zu prüfen, ob ihr ein endgültiger und nicht wiedergutzumachender Nachteil entstünde, wenn sich die angefochtenen Entscheidungen als verfassungswidrig erweisen sollten (vgl. BVerfGE 25, 367 ; 29, 179 ).
  • OLG Köln, 05.08.2009 - 2 U 190/08

    Zeitliche Grenzen eines Auskunftsanspruchs gegenüber dem Testamentsvollstrecker

    Der dem Beklagte derzeit nur drohende Nachteil, möglicherweise (derzeit) unberechtigt Rechenschaft ablegen zu müssen, wiegt weniger schwer als der Schaden aus der weiteren Verzögerung der Entscheidung für die ordnungsgemäße Abwicklung des Nachlasses (vgl. hierzu auch BVerfGK 1, 28 ff.).
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